Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 23/2012

1.  Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

1.1 – Sächsisches LSG, Beschl. v. 29.05.2012 – L 7 AS 24/12 B ER

Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in Dresden – Noch kein schlüssiges Konzept

www.justiz.sachsen.de

1.2 – Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.05.2012,- L 5 AS 114/12 B ER –

ALG II ist als Zuschuss zu gewähren, wenn die Mieteinnahmen nicht als Einkommen anzurechnen sind, da diese Einkünfte aus der Insolvenzmasse nicht oder nicht ohne Weiteres in angemessener Zeit realisieren werden können (vgl. zur Pfändung BSG, Urteil vom 10. Mai 2011, B 4 KG 1/10 R, Rn. 19, 23).

sozialgerichtsbarkeit.de

1.3 – Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.05.2012,- L 5 AS 301/10 B –

Überbrückungsgeld ist bei der Leistungsberechnung als Einkommen vollständig zu berücksichtigen, denn es dient demselben Zweck wie die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (BSG, Urteil vom 1. Juni 2010,- B 4 AS 67/09 R, RN 18).

sozialgerichtsbarkeit.de

1.4 – Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2012,- L 19 AS 1029/11 B PKH –

Ein wirksamer Antrag auf ALG II wurde gestellt, auch wenn der Antragsteller seinen Antrag bei dem Sozialamt als unzuständigen Leistungsträger gestellt hat.

1. Die Auslegung eines Antrags auf Gewährung von Sozialleistungen folgt dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 02. Juli 2009 – B 14 AS 75/08 R – in SozR 4 – 4200 § 7 Nr. 13). Sofern eine ausdrückliche Beschränkung auf eine bestimmte Leistung nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass der Leistungsberechtigte die Sozialleistung begehrt, die nach der Lage des Falls ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 – B 14 AS 16/09 R – in SozR 4 – 4200 § 37 Nr. 3 m. w. N.).

2. Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kann sich grundsätzlich auch aus dem fehlerhaften Verhalten anderer Behörden ergeben.

Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die begehrte Leistung befugten Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen die zuständige Behörde führt, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber im Sinne einer Funktionseinheit “arbeitsteilig” in das Verfahren eingeschaltet ist (so BSG in SozR 3 – 1200 § 14 Nr. 22 m. w. N.).

sozialgerichtsbarkeit.de

1.5 – Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2012,- L 19 AS 951/12 B ER

Eine Darlehensweise Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten kann nicht auf § 22 Abs. 8 SGB II bzw § 24 Abs. 1 SGB II gestützt werden.

sozialgerichtsbarkeit.de

2.   Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

2.1 – Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 01.03.2012,- S 3 AS 3143/11 –

Über einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision entscheidet die Kammer in der Besetzung mit den ehrenamtlichen Richtern, die am angegriffenen Urteil mitgewirkt haben.

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2.2 – Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 11.01.2012,- S 3 AS 4322/10 –

Eine Unterhaltsnachzahlung ist zu berücksichtigendes Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II.

Getrenntlebensunterhalt nach § 1361 BGB ist im Rahmen des SGB II nicht als zweckbestimmte Einnahme privilegiert.

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2.3 – Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15.05.2012,- S 172 AS 15085/11 –

Ein Leistungsberechtigter kann vom Grundsicherungsträger die Auszahlung eines Betriebs- und Heizkostenguthabens nach Maßgabe des öffentlich-rechtlichen Bereicherungsanspruchs verlangen, wenn der Grundsicherungsträger sich das Guthaben vom Vermieter direkt auskehren lässt und der Grundsicherungsträger keine Minderung der Kosten für Unterkunft und Heizung im Folgemonat des Zuflusses verfügt hat.

www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de


2.4 – Sozialgericht Wiesbaden, Urteile vom 29.05.2012- S 16 AS581/11 – und – S 16 AS 581/11 –

Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und sonstigen mit dem Stillen verbundenen Kosten keine höheren Hartz IV-Leistungen.

sozialgerichtsbarkeit.de

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2.5 – Sozialgericht Münster, Urteil vom 21.05.2012,- S 3 AS 321/11 –

Hartz-IV-Empfänger müssen Untermieter melden

Hartz IV -Empfänger muss den Einzug seines Bruders dem Jobcenter melden, denn in Fällen, in denen eine Unterkunft außer vom leistungsberechtigten Hilfebedürftigen von weiteren auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen genutzt wird, erfolgt die Zuordnung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung grundsätzlich entsprechend einer Aufteilung nach Kopfzahl.

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2.6 – Sozialgericht Dresden, Urteil vom 26.03.2012, – S 20 AS 5508/10 –

Die Kürzung von Sozialgeld/Regelbedarfen in der “HerkunftsBG”, wenn für das Kind (zusätzliche) Leistungen in der temporären BG gewährt werden ist rechtswidrig (nicht rechtskräftig).

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Anmerkung: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.01.2011, – L 7 AS 119/08 -, Revision zugelassen

Ein Leistungsanspruch aufgrund einer temporären Bedarfsgemeinschaft besteht auch dann, wenn der Anspruchsinhaber (minderjähriges Kind)als Mitglied einer anderen Bedarfsgemeinschaft Leistungen bereits erhalten hat(Sozialgeld), die Mutter des HB aber das anteilige Sozialgeld für die Zeit, in der sich der HB bei seinem Vater aufgehalten hat, nicht an ihn ausgezahlt hat.

Vgl. dazu auch: Keine Anrechnung von Hartz – IV beim Umgangsrecht
www.gegen-hartz.de

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles

Quelle: Tacheles-Rechtsprechungsticker, www.tacheles-sozialhilfe.de