Neun Monate nach dem “Burschentag” im Jahr 2012 hat die Thüringer Polizei nun die Rechtswidrigkeit ihres Einsatzes bei der Auftaktkundgebung der Gegendemonstration in Eisenach anerkannt. Eine entsprechende Erklärung gab die Landespolizeidirektion gegenüber dem Verwaltungsgericht (VG) Meiningen ab.
Noch vor dem Beginn der Demonstration mit rund 400 Teilnehmern gegen das Treffen der Deutschen Burschenschaft am 02.06.2012 in Eisenach hatte die Polizei mit Einsatzkräften, Fahrzeugen und so genannten “Hamburger Gittern” den Ort der Auftaktkundgebung auf dem Marktplatz von Eisenach abgesperrt. Weil dies abschreckende Wirkung entfaltet und damit einen eklatanten Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darstellt, erhob der heute 30-jährige Anmelder der Demonstration am 07.06.2012 die Klage vor dem VG Meiningen, um die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen. Dem Anmelder war weder eine tragfähige rechtliche Grundlage für die Absperrung mitgeteilt worden noch lag eine die Eingitterung rechtfertigende Gefahrenprognose vor. Die vor den Gittern ausharrenden Versammlungsteilnehmer waren ausnahmslos friedlich.
“Der Versuch einer derartigen Gängelung von friedlichen Teilnehmern einer angemeldeten Protestveranstaltung bereits zu Beginn der Veranstaltung ist nach meinen Erfahrungen bisher beispiellos”, erläutert der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der seinerzeit vor Ort war und den Anmelder juristisch vertritt, die Bedeutung des Verfahrens. Das grundrechtlich verbriefte Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln, beinhaltet auch den freien Zugang zu der Versammlung. Dieser Zugang war nicht gewährleistet. Die Landespolizeidirektion hat dies nun eingesehen und beugt sich daher aus gutem Grund dem Versammlungsrecht. “Es ist bedauerlich, aber sollten juristische Schritte die einzige Möglichkeit sein, manche Entscheidungsträger bei der Polizei an die Einhaltung von Recht und Gesetz auch in der Gemengelage des Burschentages zu erinnern, werden wir dies weiterhin fortsetzen müssen und ggf. sogar mit Eilverfahren die Gewährleistung von Grundrechten sicherstellen”, so Adam abschließend.
Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Adam unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.