Ermittlungsverfahren gegen SEK nach Stürmung falscher Wohnung wieder aufgenommen

Am 25.10.2012 war ein Sondereinsatzkommando (SEK) des LKA aus Hannover bei einem Einsatz im niedersächsischen Rollshausen nachts massiv in eine falsche Wohnung eingedrungen, hatte den Mann im Bett gefesselt und die Familie durch den Einsatz schwer traumatisiert. Die Familie hat angstbedingt die irrtümlich gestürmte Wohnung später verlassen müssen und wohnt nun nicht mehr in Rollshausen.

Das Ermittlungsverfahren gegen die für den Fehler verantwortlichen Aufklärer des SEK wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt war von der Staatsanwaltschaft Göttingen zunächst mit Verfügung vom 17.07.2013 eingestellt worden. Auf die hiergegen erhobene Beschwerde der betroffenen Familie sind die Ermittlungen nun mit Verfügung vom 12.08.2013 wieder aufgenommen worden.

“Offenbar wird von der Staatsanwaltschaft Göttingen den durchaus belastenden Aussagen der örtlichen Einsatzkräfte nun endlich auch Beachtung geschenkt.” so Rechtsanwalt Sven Adam, der für die Familie die Beschwerde gegen die zwischenzeitliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens eingelegt hatte. Zu Beginn war das Ermittlungsverfahren zwar auch gegen den örtlichen Einsatzleiter geführt worden. Dieses bleibt aber zu Recht eingestellt. “Die örtlichen Einsatzkräfte und auch ihr Einsatzleiter tragen an der Erstürmung der falschen Wohnung keinerlei Schuld. Im Gegenteil: Die Information über die eigentlich zu stürmende Wohnung war nachts korrekt und unmissverständlich an das SEK übergeben worden”, so Adam abschließend. Nach Vernehmung bisher nicht vernommener Beschuldigter und Zeugen muss die Staatsanwaltschaft Göttingen nun neuerlich über den Fortgang des Verfahrens entscheiden.

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.