Nach Vernichtung von Akten: Strafanzeige gegen Nds. Verfassungsschutz

Nach dem Bekanntwerden der illegalen Überwachung von mindestens sieben Journalisten durch den Nds. Verfassungsschutz wird nun auch die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen den Geheimdienst aufnehmen müssen.

Die Journalistin Andrea Röpke hat heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Sie reagierte damit auf die Vernichtung der über sie angelegten Akte, ohne dass ihr vorher der Inhalt und damit das Ausmaß der Überwachung mitgeteilt wurde. Der Nds. Verfassungsschutz hat nach Auskunft seiner jetzigen Präsidentin, Maren Brandenburger, sechs Jahre lang Informationen über die Journalistin gesammelt. Nach Eingang eines Auskunftsbegehrens Anfang 2012 sind die Unterlagen aber gelöscht und die Journalistin ist über die Tatsache der Überwachung belogen worden.

„Bei der angelegten Akte des Verfassungsschutzes handelte es sich um eine Urkunde und um Daten, über die der Verfassungsschutz nach Eingang des Auskunftsbegehrens nicht mehr verfügen durfte. Durch die Vereitelung des Auskunftsanspruchs dürfte daher der Straftatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllt worden sein“, so Rechtsanwalt Sven Adam, der für Andrea Röpke die Strafanzeige erstattet hat.

Die Strafanzeige ist lediglich eine der rechtlichen Maßnahmen, mit denen versucht werden soll, die Hintergründe und das Ausmaß der Überwachung und der Vernichtung der Akte zu erfassen und zu ahnden. Neben einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den für das Auskunftsersuchen zuständigen und seinerzeit offensichtlich lügenden Sachbearbeiter wurde der Geheimdienst aufgefordert, alle derzeit vorliegenden Informationen über die Speicherung von Daten über die Journalistin offenzulegen. Außerdem soll die Akte, die der Verfassungsschutz sechs Jahre über Röpke geführt hat, rekonstruiert und ebenfalls offengelegt werden.
Auch andere deutsche Geheimdienste werden zudem mitteilen müssen, ob Röpke auch dort Adressatin geheimdienstlicher Tätigkeiten war. „Aufgrund der besorgniserregenden Erkenntnisse im Fall von Niedersachsen haben wir auch bei allen weiteren 16 Verfassungsschutzämtern in Deutschland die Auskunft über die dort gespeicherten personenbezogenen Daten über Frau Röpke beantragt“ so Adam abschließend.