Erfolgreiche Journalistenklage gegen den Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Göttingen

Vor dem Verwaltungsgericht Göttingen wurde heute eine Klage des 45-jährigen Hörfunkredakteurs Kai Budler gegen den niedersächsischen Verfassungsschutz (VS) aus dem Jahr 2011 verhandelt. Ziel der Klage ist die vollständige Löschung der über den Journalisten beim niedersächsischen Verfassungsschutz gespeicherten personenbezogenen Daten. Das Verwaltungsgericht gab der Klage weitgehend statt.

Nach einem Auskunftsersuchen im Jahr 2011 hatte der niedersächsische Verfassungsschutz dem Anwalt des Journalisten mitgeteilt, er habe ihn jahrelang beobachtet und personenbezogene Daten über ihn gespeichert. Hiernach arbeite Budler beispielsweise seit dem Jahr 2000 beim StadtRadio Göttingen und habe seit 2007 auch an Demonstrationen teilgenommen. Angeblich weitere vorhandene Erkenntnisse über Budler wurden mit Verweis auf einen so genannten Sperrvermerk als geheim eingestuft und weder dem Kläger noch dem Gericht mitgeteilt.

Das Verwaltungsgericht machte bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Arbeit in einem Radio und die Anwesenheit bei Demonstrationen nichts mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu tun habe. Die erforderlichen Nachweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen konnte der VS aber auch in der mündlichen Verhandlung nicht erbringen. Dementsprechend verpflichtete das Gericht den Verfassungsschutz nun per Urteil, sämtliche an den Kläger übermittelten Einträge in den Dateien zu löschen und in den Papierakten zu sperren. Die Klage wurde lediglich hinsichtlich der Löschung auch der geheimen Akten zurückgewiesen, da der Löschungsantrag diesbezüglich nicht hätte konkretisiert werden können.

Der Anwalt des Klägers, Sven Adam, zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden: „Ich hoffe, dass dieses Signal der Justiz in der Führung des Verfassungsschutzes und des Nds. Innenministeriums aufgenommen und das Umdenken dort fortgesetzt wird. Denn die bisherige Praxis dieser Behörde war laut dem heutigen Urteil auch im Fall von Kai Budler offensichtlich rechtswidrig“.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen das Urteil vom heutigen Tag nicht zugelassen. Ob das Verfahren letztendlich auch noch vor Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg fortgesetzt werden muss, lässt sich dennoch erst nach Übermittlung der schriftlichen Urteilsgründe abschließend prüfen.