PM: Göttinger Polizei verschickte nach Demonstrationen standardmäßig personenbezogene Daten an den Nds. Verfassungsschutz

Die Göttinger Polizei hat jahrelang und standardmäßig die persönlichen Daten der Anmelder von Versammlungen sowie die Anwesenheit von Medienvertretern unmittelbar an den Niedersächsischen Verfassungsschutz (VS) weiter geleitet. Das geht aus so genannten Verlaufsberichten hervor, die nach versammlungsrechtlichen Ereignissen von der Polizeiinspektion Göttingen über einen breiten Verteiler u.a. an die Abteilung 5 des Innenministeriums – den Verfassungsschutz – verschickt wurden.

Die Verlaufsberichte sollen als Grundlage für „aktuelle polizeiliche Lagebilder“ und der „Unterrichtung politischer Entscheidungsträger, der Vorbereitung strategischer Entscheidungen und der Dienst- und Fachaufsicht“ dienen. Dies sieht jedenfalls ein Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 01.08.2012 vor, der einen ähnlichen Erlass aus dem Jahr 2005 ersetzte.

Einige der Verlaufsberichte wurden einem 31-jährigen Göttinger, der in den letzten Jahren etliche Versammlungen im Raum Göttingen angemeldet hatte, nun auf dessen Anfrage hin von der Polizei zur Verfügung gestellt. Die Berichte enthalten den Namen des Anmelders und teilweise sogar politische Einschätzungen über seine Person. Gegen diese Weitergabe personenbezogener Daten sowie zur Erzwingung der Einsicht in weitere Verlaufsberichte hat Rechtsanwalt Sven Adam heute vor dem Verwaltungsgericht (VG) Göttingen Klage eingereicht. „Zu Recht besteht in Deutschland das Gebot der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten. Die standardmäßige Weitergabe von Informationen über die Ausübung des Versammlungsrechts an den Verfassungsschutz selbst bei kleinen und vor allem völlig friedlichen Demonstrationen widerspricht diesem Gebot und ist schlicht beängstigend“, erklärt Adam zu dem Grund des Verfahrens.

Auch die Vertreter der örtlichen Medien sind von der Datenerhebung und -weitergabe betroffen, denn in den Berichten wird auch festgehalten, welche Medien zur Berichterstattung bei den Veranstaltungen anwesend waren. Nach den bisher vorliegenden Verlaufsberichten wurde hierbei das anwesende Medium aber zumindest ohne Namen der jeweiligen Journalisten aufgeführt. „Wir halten auch dies schon für einen Eingriff in die Pressefreiheit. Der recht offen formulierte Erlass des Innenministeriums ermöglicht sogar die individuelle Benennung der anwesenden Journalisten. Die weitere Akteneinsicht dürfte dafür besonders interessant sein“, so Adam zu diesem weiteren Problem der Verlaufsberichte.

Dem Nds. Verfassungsschutz waren die auf diese Weise massenhaft erlangten „Erkenntnisse“ bisher keine Erwähnung wert. In einer Antwort auf ein Auskunftsersuchen vom 07.05.2013 verschweigt der VS die ihm übermittelten Berichte mit der Erwähnung des 31-jährigen völlig. Um eine vollständige Antwort der Behörde zu erreichen hatte Adam bereits im Februar dieses Jahres eine Klage vor dem VG Göttingen (Az.: 1 A 26/14) gegen den VS eingereicht und hat nun auch den niedersächsischen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. „Ich bin auf die Stellungnahme des VS an dieser Stelle sehr gespannt. Mit dem sonst schon obligatorisch ausgesprochenen Sperrvermerk aus Geheimhaltungsgründen ist sein Schweigen wegen der datenschutzrechtlich unbekümmerten und nahezu landesweiten Verschickung der personenbezogenen Daten meines Mandanten durch die Göttinger Polizei jedenfalls nicht mehr erklärbar.“ so Adam abschließend.

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.