Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 43/2014

1.   Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 17.07. 2014 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
 
1.1 – BSG, Urteil vom 17.07. 2014 – B 14 AS 25/13 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung und -berechnung – Zufluss einer Arbeitsentgeltzahlung für mehrere Monate – Mehrfachabsetzung des Grundfreibetrags unter Berücksichtigung des Erarbeitungszeitraums

Leitsätze (Autor)
1. Der Grundfreibetrag nach § 11 Abs 2 Satz 2 SGB II aF (nunmehr § 11b Abs 2 Satz 2 SGB II) ist beim Zufluss eines über einen Zeitraum von mehreren Monaten erarbeiteten Erwerbseinkommens innerhalb eines Monats jedenfalls dann für jeden dieser Monate gesondert abzusetzen, wenn der Grundfreibetrag andernfalls jedenfalls bei Erwerbseinkommen aus nur einem Beschäftigungsverhältnis – wie hier – mangels Zahlungseingangs in einzelnen Monaten überhaupt nicht abgesetzt werden könnte.

2. Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen (§ 2 Abs 2 Satz 1 Alg II-V aF bzw nunmehr § 11 Abs 2 Satz 1 SGB II). Trotz Zuflusses erst am letzten Tag des Monats war auch das Ende Januar 2011 gutgeschriebene Januargehalt im Januar zur Deckung des Lebensunterhalts der Leistungsbezieherin einzusetzen.
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de

1.2 – BSG, Urteil vom 17.07. 2014 – B 14 AS 54/13 R
 
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei einem Drei-Generationen-Haushalt – Einkommensberücksichtigung – Weiterleitung des Kindergeldes durch den Großelternteil an den Elternteil – keine Berücksichtigung als Einkommen des Elternteils
 
Leitsätze (Autor)
1. Beim Zusammenleben dreier je für sich hilfebedürftiger Generationen in einem Haushalt
(Mutter, volljährige Tochter, minderjährige Enkelin) ist das an den kindergeldberechtigten Elternteil des volljährigen Kindes gezahlte und an dieses Kind weitergeleitete Kindergeld auf den Bedarf des kindergeldberechtigten Elternteil zu berücksichtigen.

2. Das Kindergeld für volljährige, nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende, aber im Haushalt lebende Kinder ist normativ dem Kindergeldberechtigten zugeordnet und bei diesem nach § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II als Einkommen zu berücksichtigen (vgl nur BSG Urteil vom 19.3.2008 – B 11b AS 13/06 R). Rechtlich unerheblich ist es, dass die Mutter der Antragst. dieser das Kindergeld tatsächlich weitergegeben hatte. Diese Verwendung des nach § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II der Mutter zugeordneten Kindergeldeinkommens begründet keine neue Einkommenszuordnung.
 
Quelle: juris.bundessozialgericht.de

Anmerkung:
Keine Hartz-IV-Anrechnung des Kindergeldes für sich selbst – ein Beitrag von Kanzlei Blaufelder

Leben drei Generationen in einem Haus, muss sich die mittlere Tochter das für sie selbst an ihre Mutter gezahlte Kindergeld nicht vom Jobcenter als Einkommen anrechnen lassen. Das gilt auch dann, wenn die Mutter das Geld ihrer Tochter überlässt.
 
Weiterlesen: www.kanzlei-blaufelder.com
 
 
 
2.   Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
 
2.1 – Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.09.2014 – L 16 AS 232/14 B PKH
 
Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung

Leitsätze (Juris)
1. Für die Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet das SGB II keine Rechtsgrundlage.

2. Die Gewährung eines Darlehens gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist wegen der Regelung in § 16 Abs. 3a Satz 2 Halbsatz 2 SGB V ausgeschlossen.
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de

2.2 – Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.09.2014 – L 11 AS 293/13

Arbeitslosengeld II, dezentrale Erzeugung von Warmwasser, Mehrbedarf, Strom, Warmwasser

Leitsätze (Juris)
1. Der in § 21 Abs 7 SGB II vorgesehene Mehrbedarf für die Kosten der dezentralen Erzeugung von Warmwasser erscheint nicht verfassungswidrig.

2. Ein im Einzelfall bestehender abweichender Bedarf iSv § 21 Abs 7 Satz 2 2.HS SGB II ist nicht allein deshalb gegeben, weil die dezentrale Erzeugung von Warmwasser mittels eines Durchlaufspeichergeräts erfolgt.

Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de

Anmerkung:
Vgl. dazu auch LSG NRW, Urteil vom 30.01.2014 – L 6 AS 1667/12 – Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs für die dezentrale Warmwasserbereitung; Anforderungen an den Nachweis des tatsächlichen Aufwands.

2.3 – Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2014 – L 16 AS 813/13
 
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung – Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – Dauerbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug – Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt

Leitsätze (Juris)
1. Der fortdauernde Maßregelvollzug (§ 64 StGB) steht einer Leistungsgewährung nach dem SGB II nicht entgegen, wenn zur Vorbereitung auf die Entlassung eine dauerhafte Beurlaubung in die eigene Wohnung erfolgt und nur noch einzelne Termine in der Vollzugseinrichtung wahrzunehmen sind (sog. Probewohnen).

2. Entscheidend für die Frage, ob eine Unterbringung in einer Einrichtung und damit ein Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 4 SGB II besteht, ist ob der Leistungsempfänger noch in der Einrichtung lebt und diese weiterhin die Gesamtverantwortung für dessen Lebensführung übernimmt.
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de

Anmerkung:
Vgl. BSG, Urteil vom 05.06.2014 – B 4 AS 32/13 – Nach § 7 Abs. 4 S. 1 SGB II n.F. ist für das Eingreifen des Leistungsausschlusses nunmehr erforderlich, dass drei Voraussetzungen vorliegen – Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 – Unterbringung in einer stationären Einrichtung – Einrichtungsbegriff

2.4 – Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.09.2014 – L 19 AS 1532/14 B – rechtskräftig

Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes in einen anderen Verwaltungsakt

Leitsätze (Autor)
Stützt ein Grundsicherungsträger eine Rückforderung auf die §§ 48, 50 SGB X statt auf § 328 Abs. 3 S 2 SGB III, liegt zwar ein inhaltlicher Begründungsfehler vor, der jedoch die Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung nicht berührt. Ein Austausch der Rechtsgrundlage ist bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 328 Abs. 3 S. 2 SGB III möglich, weil dieser abweichend von §§ 45, 48 SGB X keine Anforderungen an den Vertrauensschutz stellt und ebenfalls keine Ermessensausübung erfordert (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 11.06.2014 – L 13 AS 143/13, n. v. ; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.05.2013 – L 7 AS 61/13 B).
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de

2.5 – Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.09.2014 – L 19 AS 1507/13

Grundsicherung für Arbeitsuchende – Vermögensberücksichtigung – Darlehensrückforderungsanspruch

Leitsätze (Autor)
1. Die Antragstellerin war nicht hilfebedürftig i.S.d. §§ 7 Abs. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II, denn in Gestalt ihres Darlehensrückforderungsanspruches gegen die GmbH verfügte die Antragst. durchgehend über oberhalb der Vermögensfreibeträge liegendes Vermögen.

2. Der Berücksichtigung von Forderungen als Vermögen i.S.v. § 12 SGB II steht nicht entgegen, dass weitere Verwertungshandlungen zwischengeschaltet werden müssen, um einen tatsächlichen Zufluss in Geld oder Geldeswert zu erreichen. Daher können auch künftig fällig werdende Forderungen Vermögensgegenstände i.S.v. § 12 SGB II sein (BSG Urteil vom 30.08.2010 – B 4 AS 70/09 R). Um Vermögen handelte es sich daher auch bei dem Rückforderungsanspruch der Antragst. gegen die GmbH i.H.v. ursprünglich 75.000,00 EUR.
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de

Anmerkung:
Vgl. dazu: Bay. LSG, Urteil vom 12.08.2013 – L 7 AS 233/13 – Eine Forderung auf vorzeitige Rückzahlung eines einem Dritten gewährten Darlehens kann verwertbares Vermögen nach § 12 SGB II sein und die Hilfebedürftigkeit des Darlehnsgebers nach § 9 SGB II ausschließen.

2.6 – LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 09.10.2014 – L 6 AS 181/14 B ER

Wichtige Entscheidung zu Ermessenbestätigung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt.

In einem aktuellen Beschluss vom 09.10.2014 hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (L 6 AS 181/14 B ER) weitere Ermessensgesichtspunkte für eine Entscheidung zur Übernahme von Umzugskosten und Mietkautionsdarlehen nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II benannt, die für die Praxis von Bedeutung sind (Stichwort Umzug in zu teure Wohnung). Zusammenfassung und Beschluss im Volltext finden sich hier: sozialberatung-kiel.de
 
 
 
3.   Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
 
3.1 – Sozialgericht Detmold, Urteil vom 04.09.2014 – S 18 AS 433/13 Die Berufung wird zugelassen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende – Sanktion – bestandskräftiger Bewilligungsbescheid – Minderung des Auszahlungsanspruchs kraft Gesetzes – keine Erforderlichkeit eines Aufhebungsbescheides nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
Neben der Feststellung nach § 31b Absatz 1 SGB II ist ein gesonderter Aufhebungsbescheid nach § 48 SGB X nicht erforderlich.

Leitsätze (Autor)
Durch einen den Minderungsbescheid, der die Feststellung einer Pflichtverletzung im Sinn von § 31 SGB II trifft, verliert ein bereits für den Zeitraum der Minderung erlassener Bewilligungsbescheid seine Wirkung soweit die Minderung reicht (vgl. Bayerisches LSG, Urteile vom 18.06.2014, L 16 AS 297/13 und vom 30.01.2014, L 7 AS 85/13; SG Detmold, Urteil vom 17.10.2013, S 18 AS 1095/12; SG Trier, Beschluss vom 14.12.2011, S 4 AS 449/11 ER; Lauterbach in: Gagel, SGB II/SGB III, § 31b Rn. 2; a.A. LSG Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 10.02.2014, L 7 AS 1058/13 B; SG Dortmund, Beschlüsse vom 13.06.2014, S 32 AS 1173/14 ER und vom 26.05.2014, S 35 AS 1758/14 ER; Eicher, SGB II, 3. A. 2013, § 31b Rn. 7; noch zur alten Rechtslage BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 30/09 R).
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
 
Anmerkung:
Anderer Auffassung ganz aktuell SG Potsdam, Urteil vom 26.11.2013 – S 40 AS 1588/12 – Berufung anhängig beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – L 5 AS 125/14

3.2 – SG Duisburg, Beschl. v. 30.09.2014 – S 26 AS 3037/14 ER

Leitsatz: 3 PKW von geringem Wert sind kein verwertbares Vermögen. Wechselnde Vornamen begründen keine Zweifel an der Hilfebedürftigkeit.
 
Der Beschluss liegt dem Autor vor.

3.3 – SG Dresden, Beschluss vom 10.10. 2014 – S 20 AS 5639/14 ER (rechtskräftig)

Auch Alleinstehende haben Anspruch auf eine Waschmaschine

Leitsatz (Autor)
Der Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung umfasst auch im Ein-Personen-Haushalt eine Waschmaschine. Auf die Nutzung eines Waschsalons muss sich der Antragsteller nicht verweisen lassen. Denn die dabei entstehenden Mehrkosten sind von der Regelleistung von 391 Euro nicht umfasst.
 
Pressemitteilung des SG Dresden vom 17.10.2014: www.justiz.sachsen.de

3.4 – Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.09.2014 – S 8 AS 855/13

Arbeitslosengeld II – Erstattung von Passverlängerungskosten

Jobcenter müssen keine Kosten für die Beschaffung eines neuen Passes übernehmen – kein Mehrbedarf i.S.v. § 21 Abs. 6 SGB II – keine analoge Anwendung der Vorschriften des SGB XII

Leitsätze (Autor)
1. Eine solche Anspruchsgrundlage findet sich insbesondere nicht im SGB II. Passbeschaffungskosten einschließlich der dazu entstehenden Nebenkosten wie z.B. Fahrkosten sind dem von der Regelleistung nach § 20 SGB II umfassten Bedarf zuzuordnen und müssen aus Ansparungen aufgebracht werden.

2. Vor Inanspruchnahme eines Darlehens gemäß § 24 Abs. 1 SGB II hinsichtlich der Passverlängerungskosten ist der Hilfsbedürftige auf die Grundfreibeträge des § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 1a und 4 SGB II zu verweisen.
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
 
 
 
4.   Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Arbeitsförderung (SGB III)
 
4.1 – Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2014 – L 9 AL 219/13

Tatsächlicher Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld als Voraussetzung für die Gewährung eines Gründungszuschusses – § 93 SGB III

Leitsätze (Autor)
Wenn zu keinem Zeitpunkt vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit wegen eines Ruhenstatbestandes ein Anspruch auf Zahlung einer Entgeltersatzleistung besteht, kann ein Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III schon gar nicht entstehen (zum Ganzen bereits der rechtskräftige Beschluss des Senats vom 16.04.2014 – L 9 AL 297/13).
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
 
 
 
5.   Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB X II)
 
5.1 – SG Karlsruhe, Beschluss vom 7.10.2014 – S 1 SO 3231/14 ER

Einstweiliger Rechtsschutz – sozialgerichtliches Verfahren – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – ambulant betreutes Wohnen – Umzug – zuständiger Sozialhilfeträger

Leitsätze (Juris)
Verzieht ein Hilfeempfänger, der neben der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII auch Leistungen für ambulant betreutes Wohnen erhält, in den örtlichen Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialhilfeträgers, bleibt der bisherige Sozialhilfeträger dann für die Leistungserbringung weiterhin örtlich zuständig, wenn der Hilfeempfänger Leistungen des ambulant betreuten Wohnens durchgehend weiter oder innerhalb eines Monats erneut erhält.
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
 
 
5.2 – Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 13.10.2014 – S 1 SO 3291/14 ER

Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – Unterkunft – Räumungsklage – Leistungseinstellung

Leitsätze (Juris)
Allein der Umstand, dass ein Hilfesuchender aufgrund eines Titels verpflichtet ist, seine angemietete Wohnung zu räumen und an den Vermieter herauszugeben, führt, solange er die Wohnung tatsächlich noch nutzt, nicht zu einer Änderung seiner Bedarfssituation. Die hieraus gestützte (Zahlungs-)Einstellung der Hilfeleistungen durch den Sozialhilfeträger ist rechtswidrig.
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
 

5.3 – Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2014 – S 1 SO 3101/14 ER

Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Hilfe zur schulischen Ausbildung – Ausbildung an einer Hochschule – abgeschlossene Berufsausbildung

Leitsätze (Juris)
Eingliederungshilfe (hier: Hilfe zur Hochschulausbildung) durch den Sozialhilfeträger sind auch bei bereits erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung des Hilfesuchenden nicht ausgeschlossen, sofern die Hochschulausbildung eine “angemessene” Berufsausbildung darstellt.
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
 
 
5.4 – Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 01.10.2014 – S 8 SO 233/14 ER

Zur Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung (hier Zöliakie sowie Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Leitsätze (Autor)
Hier hat der Antragsteller durch die Vorlage ärztlicher Unterlagen den besonderen Ernährungsbedarf glaubhaft gemacht. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gefahr besteht, dass der Antragsteller tatsächliche Bedarfe im Bereich des Existenzminimums ohne den Mehrbedarf nicht decken kann, war dem Antrag zu entsprechen.
 
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
 
 
 
6.   LSG Nordrhein-Westfalen: Keine Grundsicherung für Studenten

beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht – FD-SozVR 2014, 362488

SGB XII § 22; BAföG § 7

1. Wer ein dem Grunde nach förderungsfähiges Studium absolviert, kann gem. § 22 SGB XII Leistungen der Grundsicherung nicht beanspruchen. Daran ändert nichts, dass der Betroffene auf Dauer voll erwerbsgemindert ist und mit einer Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nicht zu rechnen ist.

2. Ein besonderer Härtefall i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII liegt nicht deswegen vor, weil das Studium für die betroffene Person eine therapeutische Wirkung dergestalt hat, dass ihr hiermit die Strukturierung ihres Alltags und Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht wird und sie psychisch stabil bleibt. (Leitsätze des Verfassers)

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.08.2014 – L 9 SO 279/14 B, BeckRS 2014, 71362

Anmerkung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Plagemann, Plagemann Rechtsanwälte, Frankfurt a.M.
Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 20/2014 vom 10.10.2014
 
weiterlesen: beck-aktuell.beck.de
 
 
 
7.   Wie erkenne ich meine Rechte vorpsychologischen Begutachtungen? u. Gesund, krank oder erwerbsunfähig? – 2 neue Flugis (Flugblätter) von Anne  Allex

1. Gesund, krank oder erwerbsunfähig?
2. Wie erkenne ich meine Rechte bei Begutachtungen?
 
Weiterlesen: www.pariser-kommune.de

Anmerkung:
Siehe dazu  Post vom Jobcenter – “Sie sind ab sofort geistig behindert”, hier abrufbar: www.lokalkompass.de

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle: Tacheles-Rechtsprechungsticker, www.tacheles-sozialhilfe.de