Thüringer Verfassungsschutz behindert Aufklärung – Nebenklage erhebt Klage gegen Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Weimar

Im sog. Ballstädt-Verfahren hält der Thüringer Verfassungsschutz trotz mehrfacher Aufforderungen durch das Landgericht Erfurt wichtige Unterlagen zurück. Ausweislich eines MDR-Berichts vom Februar 2014 zeichnete die Behörde die telefonische Verabredung zur Tat auf. Diese Mitschnitte hat der Thüringer Verfassungsschutz bis heute ebenso wenig an das Landgericht Erfurt übermittelt wie Unterlagen zur Anordnung der Aufzeichnungen. Bislang ist lediglich eine Zusammenfassung der Gespräche der Tatverdächtigen Teil der Ermittlungsakte. Obwohl die Beweisaufnahme weiter voranschreitet und damit eine Urteilsverkündigung in greifbare Nähe rückt, versucht der Thüringer Verfassungsschutz offenbar eine Übermittlung der Unterlagen zu verhindern und nimmt dabei in Kauf, erneut die Strafverfolgung gegen Täter aus der rechten Szene zu behindern oder sogar zu vereiteln.

Unweigerlich drängen sich daher Parallelen zum Verhalten der  Behörde im NSU-Komplex auf. Dort war dem Thüringer Verfassungsschutz seitens des parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorgeworfen worden, das Ergreifen der drei Rechtsterroristen sogar aktiv behindert zu haben. Laut Abschlussbericht des Ausschusses soll der Quellenschutz hierbei eine erhebliche Rolle gespielt haben. Als Konsequenz aus diesen Erkenntnissen war das Thüringer Amt für Verfassungsschutz erst im Jahr 2015 reformiert und mit Stephan J. Kramer die Stelle des Präsidenten neu besetzt worden. Entgegen der Bekundungen des neuen Präsidenten des Amtes in der Öffentlichkeit zu den Gefahren des Rechtsextremismus hat die Behörde aber bislang nichts zur Wahrheitsfindung in dem Ballstädt-Verfahren beigetragen.

Auf Grund des Verhaltens des Thüringer Verfassungsschutzes wurde daher heute seitens der Nebenklage vor dem Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen den Thüringer Verfassungsschutz erhoben. Damit soll das Amt auf verwaltungsgerichtlichem Weg gezwungen werden, Unterlagen über die besagte Telekommunikationsüberwachung des Thüringer VS an das Landgericht Erfurt zu übermitteln. „Dass trotz mehrfacher Aufforderung des Gerichts seit Februar dieses Jahres der Verfassungsschutz die Unterlagen nicht in den Strafprozess einführt zeugt mindestens von Respektlosigkeit gegenüber der Justiz. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass wir den Verfassungsschutz nur noch mit einer Klage zur Herausgabe der Unterlagen zwingen können“ berichtet der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der heute eine der Klagen für seinen Mandanten erhoben hat. „Der Thüringer Verfassungsschutz fällt nicht zum ersten Mal dadurch auf, dass er seinem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommt. Wieder einmal muss sich diese Behörde den berechtigten Vorwurf gefallen lassen, mitzuhelfen, dass rechte Gewalttäter möglicherweise nicht verurteilt werden können“ ergänzt Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk aus Jena, die ebenfalls mit einer Klage über das Verwaltungsgericht die Herausgabe der Unterlagen erreichen will.

Hintergrund zum Ballstädt-Verfahren: Eine Gruppe von mindestens 15 Nazis hatte in der Nacht zum 09.02.2014 eine Feier der örtlichen Kirmesgesellschaft überfallen und äußerst brutal zahlreiche Personen zum Teil schwer verletzt. Bei dem für die Opfer völlig überraschenden Angriff wurden auch gefährliche Werkzeuge als Schlagwerkzeuge eingesetzt. Das Strafverfahren ist indes seit November 2015 vor dem Landgericht Erfurt anhängig und wird – je nach Verlauf der Beweisaufnahme – voraussichtlich noch das gesamte Jahr 2016 weiter verhandelt. 
 

RA Sven Adam  │ www.anwaltskanzlei-adam.de
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