Gerichtliche Eilanträge zum Schutz der Gesundheit von Familien in der Groner Landstraße 9 a-c in Göttingen

Die Infektionslage hinsichtlich des Covid-19-Virus in dem Gebäudekomplex der Groner Landstraße 9 a-c beschäftigt nun auch die Justiz. Seit gestern werden für zunächst zwei Familien behördliche und gerichtliche Eilanträge gerichtet auf eine sofortige Unterbringung der Familien in anderen privaten und städtischen Unterkünften als dem Gebäudekomplex der Groner Landstraße 9 a-c betrieben. Die Verfahren werden sowohl das Sozialgericht Hildesheim, das Verwaltungsgericht Göttingen als auch das Amtsgericht Göttingen beschäftigen.

Einer der Verfahrenskomplexe betrifft ein 38 und 31 Jahres altes Ehepaar mit ihren 9 und 3 Jahre jungen Kindern. Alle Familienmitglieder wurden zweimal negativ auf den Covid-19-Virus getestet. Das letzte Ergebnis hat die Familie gestern erhalten. „Wir haben für die Familie eine private Unterkunft im Landkreis gefunden und machen für die Zeit der besonderen Infektionslage in der Groner Landstraße die sofortige Unterbringung der Familie in dieser Privatwohnung mit entsprechender Kostenübernahme geltend. Ein Verbleib der Familie in dem Gebäudekomplex ist schon aus Gesundheitsgründen unverantwortlich – ohne Kostenübernahme kann die mittellose Familie aber nicht raus“ erläutert Rechtsanwalt Sven Adam das aktuelle Vorgehen.

Der aktuell zweite Fall betrifft eine Familie mit den 32 und 26 Jahre alten Eltern und ihren 9 und 5 Jahre jungen Kindern. Zwei der Familienmitglieder sind positiv auf den Covid-19-Virus getestet. Eines der positiv getesteten Familienmitglieder leidet an einer erhebliche Vorerkrankung. „Die Situation in dem Gebäudekomplex der Groner Landstraße 9 a-c ist auch für diese Familie untragbar. Die Familie muss schon aus Gründen der nun erforderlichen Genesung und zum Schutz der negativ getesteten weiteren Familienangehörigen in eine andere Unterkunft verbracht werden, um dort unter ärztlicher und psychosozialer Betreuung die weiterhin erforderliche Quarantäne zu verbringen“ so Adam zu diesem Fall. 

Uns ist bewusst, dass die Situation in dem Gebäudekomplex die gesamte Stadt vor Herausforderungen stellt. Es ist jetzt erforderlich, dass alle helfen. Auch wir setzen uns daher dafür ein, den Menschen, die ohnehin am Rand der Gesellschaft leben, hinsichtlich ihrer aktuellen Situation Gehör zu verschaffen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Bei den beiden genannten Familien kann es daher aber nicht aufhören“ so Adam vorerst abschließend.

Für Rückfragen steht RA Sven Adam unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.