Verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz wegen Schließung des sog. Blumenhauses in Witzenhausen beantragt. Geflüchtete klagen gegen Zuweisungen in andere Gemeinschaftsunterkünfte

Die umstrittene Auflösung der Gemeinschaftsunterkunft (GU) im Werner-Eisenberg-Weg 4 in Witzenhausen (sog. Blumenhaus) im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis ist indes auch Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Mit Klage- und Eilverfahren versuchen insgesamt 6 Familien und Einzelpersonen aus dem Werner-Eisenberg-Weg 4 die zwangsweise Umsetzung in Gemeinschaftsunterkünfte in Bad Sooden-Allendorf, Reichensachsen und Witzenhausen zu verhindern.

Im Dezember 2020 erhielten sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner des Blumenhauses Aufforderungen, im Februar 2021 andere Gemeinschaftsunterkünfte zu beziehen. Ihnen wurden Unterkünfte in Bad Sooden-Allendorf, in Reichensachsen und in einer anderen Gemeinschaftsunterkunft in Witzenhausen zugewiesen. Der Grund für die neuen Zuweisungen sei, dass der Mietvertrag für das Blumenhaus zum 31.03.2021 auslaufe, so der Werra-Meißner-Kreis.

Die Bewohnerinnen und Bewohner protestieren indes gegen die Schließung der GU (siehe PM des Arbeitskreises (AK) Asyl Witzenhausen vom 31.03.2021).

Insgesamt 6 Familien und Einzelpersonen ersuchen nun auch um verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Kassel. In den Verfahren bemängeln sie vor allem die ausgebliebenen Ermessensentscheidungen des Werra-Meißner-Kreises und die Nichtberücksichtigung individueller Lebenslagen auch mit Blick auf die Corona-Pandemie.

Es klagen

  1. eine 5-köpfige Familie (47, 40, 22, 21 und 14 Jahre) mit einem schwer kranken, rollstuhlpflichtigen Sohn. Die Familie soll nach Reichensachsen umziehen. Der kranke Sohn muss regelmäßig fachärztlich betreut werden. Die fachärztlichen Untersuchungen über die Muskelerkrankung des jungen Mannes sind noch nicht abgeschlossen und der Werra-Meißner-Kreis verweigert bislang die Finanzierung der Untersuchung. Die Schule der 14-jährigen Tochter setzt sich aus pädagogischen Gründen massiv für den Verbleib der Familie in Witzenhausen ein, um das Mädchen „in fast allen Bereichen der Teilhaben“ nicht um Wochen zurückzuwerfen.
    (Az. des VG Kassel: 4 L 171/21.KS)
  2. zwei männliche Einzelpersonen (46 und 52 Jahre), die trotz der Corona-Pandemie der Gemeinschaftsunterkunft am Frauenmarkt 11a in Witzenhausen zugewiesen wurden und dort in einem Doppelzimmer leben sollen statt wie bislang in Einzelzimmern.
    (Az. des VG Kassel: 4 L 179/21.KS und 4 L 177/21.KS)
  3. eine weibliche Einzelperson (60 Jahre) und eine 23-jährige Mutter mit ihrem 2-jährigen Kind, die jeweils ebenfalls der Gemeinschaftsunterkunft am Frauenmarkt 11a in Witzenhausen zugewiesen wurde. Sie machen insbesondere geltend, dass Frauenschutzkonzepte in der Gemeinschaftsunterkunft am Frauenmarkt 11a in Witzenhausen nicht eingehalten werden.
    (Az. des VG Kassel: 4 L 181/21.KS und 4 L 175/21.KS)
  4. eine 24-jährige Einzelperson, die nach Bad Sooden-Allendorf umziehen soll. Sie macht geltend, durch den erzwungenen Umzug ihre aufgebauten sozialen Kontakte in Witzenhausen zu verlieren und den Schulunterricht in Hann.Münden erschwert zu bekommen.
    (Az. des VG Kassel: 4 L 173/21.KS)

Die Zuweisungsentscheidungen enthalten keinerlei Begründung und lassen nicht erkennen, dass der Werra-Meißner-Kreis eine gesetzlich vorgeschriebene Ermessensentscheidung getroffen hat“ kritisiert der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam das Vorgehen des Werra-Meißner-Kreises gegenüber seinen Mandantinnen und Mandanten. „Uns ist bekannt, dass die Eigentümer des Blumenhauses dieses auch weiterhin an den Werra-Meißner-Kreis verpachten würden. Dass trotz der Corona-Pandemie und der guten räumlichen Bedingungen im Blumenhaus eine solche Gelegenheit nicht genutzt wird ist nicht nachvollziehbar. Hier scheinen Geldinteressen über die Gesundheit und Integration der geflüchteten Menschen gestellt zu werden“ ärgert sich auch Manfred Liebl für den AK Asyl Witzenhausen über das Verhalten des Kreises.

Für Rückfragen stehen RA Sven Adam unter den genannten Kontaktdaten und Manfred Liebl für den AK Asyl Witzenhausen unter akasylwitz@riseup.net zur Verfügung.