PM: Verwaltungsgericht Kassel erlaubt Protestversammlungen gegen die sog. Querdenker-Bewegung am 19.06.2021 in Kassel

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Verbote von zwei aus Protest gegen die sog. Querdenker-Demo für den 19.06.2021 in Kassel angemeldete Kundgebungen unter dem Motto „Für soziale Pandemiebekämpfung, gegen Wissenschaftsleugnung und Verschwörungsideologie“ am Kasseler Opernplatz und „Kassel bleibt solidarisch“ am Kasseler Altmarkt vorläufig gekippt. Mit Beschlüssen vom 18.06.2021 (Az.: 6 L 1137/21.KS und 6 L 1138/21.KS) stellte das Gericht die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom 17.06.2021 gegen Verbotsverfügungen der Stadt Kassel vom 15.06.2021 wieder her.

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Stadt Kassel die besondere Bedeutung der verfassungsrechtlich verankerten Versammlungsfreiheit nicht hinreichend beachtet habe. Mit Blick auf die Corona-Pandemie seien Auflagen mit der Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestabständen, dem Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen etc. mildere Mittel, als ein vollständiges Verbot der Versammlung. Beide Beschlüsse befinden sich in der Anlage zu dieser Mitteilung.

Die Verbote der Stadt Kassel sind rechtlich nicht haltbar. Es wurde u.a. mit Ereignissen vom 20.03.2021 aus den Reihen der Querdenker argumentiert, gegen gerade die sich die angemeldeten Versammlungen richten. Anhaltspunkte für zu erwartende Verstöße gegen Abstandsgebote und Maskenpflicht gibt es auf dieser Seite nicht. Das Verwaltungsgericht Kassel hat daher zu Recht ein insoweit differenziertes Vorgehen des Kasseler Ordnungsamtes geltend gemacht und auf das hohe Gut des Versammlungsrechts hingewiesen“, ärgert sich der u.a. auf Versammlungsrecht spezialisierte Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der die beiden Anmelder vertritt, über die pauschalen Verbote der Stadt Kassel. 

Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts unsere Kundgebungen doch noch zu genehmigen. Ein Verbot aller Kundgebungen wäre ein Schlag ins Gesicht der solidarischen Bevölkerung Kassels gewesen. So können wir Samstag alle zeigen, dass Kassel solidarisch bleibt und wir uns die Stadt nicht nehmen lassen von Corona-Leugner*innen und Neonazis.“ kommentiert Frank Habermann die Entscheidungen, der eine der beiden Versammlungen für DIE LINKE angemeldet hat. 

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam, der den Anmelder rechtlich vertritt, unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.