PM: Hamburger Polizei erkennt Rechtswidrigkeit erheblicher Gewalteinwirkung gegenüber unbeteiligten Passanten während G20 nach fast 5 Jahren Prozess an

Die Hamburger Polizei hat in zwei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (Az.: 6 K 8497/17 und 6 K 10186/17) die Rechtswidrigkeit massiver Körperverletzungen durch Polizeibeamte im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017 anerkannt. Das Verwaltungsgericht stellte hierauf mit Anerkenntnisurteilen vom 24.06.2022 die Rechtswidrigkeit der angegriffenen polizeilichen Maßnahmen fest. Die Polizei reagierte mit dem Anerkenntnis auf Hinweise des Verwaltungsgerichts, nach denen dieses in einem Anhörungstermin am 11.05.2022 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme geäußert hatte. Eine Beweisaufnahme sollte offensichtlich vermieden werden.

Streitig waren brutale Maßnahmen sächsischer Polizeibeamter gegenüber der seinerzeit 28-jährigen Klägerin und dem damals 32-jährigen Kläger. Beide waren in der Nacht vom 07.07.2017 vom 08.07.2017 mit Fahrrädern im Bereich der Holstenglacis unterwegs und wollten eine zu diesem Zeitpunkt nicht geschlossene Polizeiabsperrung auf dem Heimweg passieren. Ohne Ankündigung und vorher nicht absehbar stellten sich Polizeibeamte in den Weg, schrien die beiden Kläger*innen an und rissen insbesondere die Klägerin so vom Fahrrad, dass ihr Arm brach. Anschließend schleiften die Beamten die Klägerin zu einer Verkehrsinsel im Bereich des Sievekingplatzes und ließen sie mit gebrochenem Arm und verletztem Rücken zurück. Der immer wieder um Hilfe rufende Kläger wurde während dieser Maßnahmen von Polizeibeamten abgedrängt und mehrfach geschlagen. Beide Kläger*innen mussten ins Krankenhaus und leiden noch heute an den erheblichen Folgen dieser Maßnahmen.

Nach mehrjähriger Untätigkeit der Hamburger Justiz und einer Verzögerungsrüge nach dem Gerichtsverfassungsgesetz aus 2020 setzte das Gericht einen Erörterungstermin im Mai 2022 fest, schilderte seine vorläufige Rechtsauffassung und strebte einen prozessualen Vergleich an. Dieser wurde von den Kläger*innen abgelehnt und es wurde eine öffentliche Beweisaufnahme gefordert.

Dieser Beweisaufnahme ist die Polizei nun zuvorgekommen, indem sie den prozessualen Anspruch in beiden Verfahren anerkannt hat. Eine Beweisaufnahme findet nicht mehr statt.

Wir gehen davon aus, dass die Polizei das Image einer vermeintlich rechtmäßig handelnden Sicherheitsbehörde im Zusammenhang mit dem G20 schützen will und deshalb die Beweisaufnahme verhinderte. Im Ergebnis steht so aber die gerichtlich festgestellte Rechtswidrigkeit polizeilicher Gewalteinwirkung der Behauptung rechtmäßig handelnder Polizei ohnehin gegenüber.“ schildert der Göttinger RA Sven Adam, der den Kläger vertritt, seine Einschätzung über das prozessuale Verhalten der Polizei.

Es war brutale, unangekündigte und ungerechtfertigte Gewalt mit erheblichen Folgen, die unserer Mandantin und unserem Mandanten angetan wurde. Eine Zuordnung konkreter Täter scheitert aber, weil sich die voraussichtlich beteiligte Einheit aus Sachsen in Schweigen hüllt. Ein Aufklärungsinteresse besteht hier weder in Sachsen noch in Hamburg.“ ärgert sich RA Christian Woldmann über das polizeiliche Verhalten während des Verfahrens.