Wir beteiligen uns an https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/

Seit dem 17.11.2022 beteiligen wir uns an dem Projekt Asylbewerberleistungen – mit Recht zum Recht von https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/

Denn (aus der Erklärung von https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/):

Es läuft schief – bundesweit.

Im Asylbewerberleistungsrecht sind 90 % aller Bescheide falsch. Menschen mit Duldungen – aber nicht nur die – erhalten weniger Geld, als die Rechtslage vorsieht.

Es geht nicht nur um wenige Euro, sondern um erhebliche Summen. Nachzahlungen in 4-stelliger Höhe sind keine Seltenheit.

Fehlerhaft sind:

  • keine Umstellung auf die höheren Analogleistungen
  • keine Leistungen für Neugeborene bis zum Termin bei der Ausländerbehörde
  • Stromkostenabzug auch bei den niedrigeren Leistungen nach § 3, 3 a AsylbLG
  • falsche Regelbedarfsstufe
  • Kürzung der Unterkunftskosten
  • Kürzung bis auf ein Minimum wegen fehlender Mitwirkung

Es wird Geld vorenthalten, was dringend zum Leben und zur Integration gebraucht wird.


Kontakt aufnehmen

eMail: kontakt@anwaltskanzlei-adam.de
Telefon: 0551/4883169

Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr.

Für die Einreichung von Dokumenten, Terminsvereinbarung etc. erreichen Sie unser Sekretariat auch über verschiedene Messenger unter der Mobilfunknummer +491706001309 für die Apps WhatsApp, Telegramm, Signal, Threema-ID: BP2TVD4X und Wire: SekretariatRASvA.

... uns direkt schreiben:

Name(erforderlich)
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.