Wir beteiligen uns an https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/

Seit dem 17.11.2022 beteiligen wir uns an dem Projekt Asylbewerberleistungen – mit Recht zum Recht von https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/

Denn (aus der Erklärung von https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/):

Es läuft schief – bundesweit.

Im Asylbewerberleistungsrecht sind 90 % aller Bescheide falsch. Menschen mit Duldungen – aber nicht nur die – erhalten weniger Geld, als die Rechtslage vorsieht.

Es geht nicht nur um wenige Euro, sondern um erhebliche Summen. Nachzahlungen in 4-stelliger Höhe sind keine Seltenheit.

Fehlerhaft sind:

  • keine Umstellung auf die höheren Analogleistungen
  • keine Leistungen für Neugeborene bis zum Termin bei der Ausländerbehörde
  • Stromkostenabzug auch bei den niedrigeren Leistungen nach § 3, 3 a AsylbLG
  • falsche Regelbedarfsstufe
  • Kürzung der Unterkunftskosten
  • Kürzung bis auf ein Minimum wegen fehlender Mitwirkung

Es wird Geld vorenthalten, was dringend zum Leben und zur Integration gebraucht wird.