Entscheidung des BVerfG zur Regelbedarfsstufe 2b bei Bezug von AsylbLG in Sammelunterkünften steht an

Am 23.11.2022 entscheidet das BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 3/21 (Asylbewerberleistungsgesetz) zu der sog. Regelbedarfsstufe 2 für Leistungsbezieher*innen in Sammelunterkünften.