Entscheidung des BVerfG zur Regelbedarfsstufe 2b bei Bezug von AsylbLG in Sammelunterkünften steht an

Entscheidung des BVerfG zur Regelbedarfsstufe 2b bei Bezug von AsylbLG in Sammelunterkünften steht an

Am 23.11.2022 entscheidet das BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 3/21 (Asylbewerberleistungsgesetz) zu der sog. Regelbedarfsstufe 2 für Leistungsbezieher*innen in Sammelunterkünften.