BVerfG erklärt sog. Regelbedarfsstufe 2b für geflüchtete Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die gekürzte sog. Regelbedarfsstufe 2b für geflüchtete Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für verfassungswidrig erklärt.

Pressemitteilung des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-096.html

Volltext der Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html