BVerfG erklärt sog. Regelbedarfsstufe 2b für geflüchtete Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften für verfassungswidrig

BVerfG erklärt sog. Regelbedarfsstufe 2b für geflüchtete Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die gekürzte sog. Regelbedarfsstufe 2b für geflüchtete Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für verfassungswidrig erklärt.

Pressemitteilung des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-096.html

Volltext der Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html