PM: Gesellschaft für Freiheitsrechte geht mit Radio Dreyeckland gegen Durchsuchung der Redaktionsräume vor Gericht

Wir vertreten ebenfalls Betroffene dieses Verfahrens und dokumentieren daher eine Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF):

https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-radio-dreyeckland

Berlin/Karlsruhe, 13. März 2023 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) reicht heute gemeinsam mit dem unabhängigen Sender Radio Dreyeckland (RDL) die Beschwerdebegründung beim Landgericht Karlsruhe gegen die im Januar erfolgten Durchsuchungen und gegen die Beschlagnahme von Laptops ein. RDL hatte in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt. Darin sieht die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung.

Die GFF unterstützt die Beschwerde von RDL, um klären zu lassen, ob das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts eine strafbare Unterstützungshandlung darstellen kann und inwieweit die Rundfunkfreiheit der Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiterwohnungen entgegensteht. Sollte das Landgericht die Durchsuchungsbeschlüsse bestätigen, will die GFF dagegen Verfassungsbeschwerde erheben.

„Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorne bis hinten rechtswidrig. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten. Nur so können Leser*innen sich selbst informieren und eine Meinung bilden“, kritisiert David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Die rechtswidrigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen schließen nahtlos an das unverhältnismäßige Verbot von linksunten.indymedia an. Erst wurde das Vereinsrecht missbraucht, um ein Online-Medium zu verbieten. Jetzt wird auch noch kritische Berichterstattung über dieses Vorgehen kriminalisiert.“

Sehr vage und weitreichende Strafnormen wie die Unterstützung von verbotenen Organisationen sind so auszulegen, dass sie Grundrechte wie die Pressefreiheit wahren. Liegt die vermeintliche Unterstützungshandlung lediglich in der Verlinkung als Teil grundrechtlich geschützter Berichterstattung, rechtfertigt das keine Durchsuchung von Redaktionsräumen.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte die Internetplattform linksunten.indymedia im August 2017 auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klagen gegen das Verbot aus formalen Gründen ab, eine inhaltliche Prüfung des Verbots hat also nie stattgefunden. Die GFF hatte zu dem linksunten.indymedia-Verfahren eine Stellungnahme (Amicus Curiae-Brief) eingereicht.

Die GFF will ein Präzedenzurteil erstreiten, in dem festgestellt wird, dass Journalist*innen sich nicht strafbar machen, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung über Vereinsverbote auf Archivseiten verlinken. Radio Dreyeckland und die beschuldigten Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Dr. Lukas Theune und Sven Adam vertreten.

Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland

Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia

Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
​​​​​​​Dr. Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55 – 01579/2493108