In dem sog. Fretterode-Verfahren haben wir nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom 13.03.2024 nun die zweite Anfrage an die nunmehr zuständige Kammer des Landgerichts Mühlhausen gestellt, wann mit einer Terminierung gerechnet werden kann. Auf die erste Anfrage erfolgte keine Reaktion des Gerichts. In der zweiten Anfrage haben wir auch auf ein Strafverfahren gegen den Zeugen A.A. vor dem Amtsgericht Mühlhausen hingewiesen und die Beiziehung der Akten beantragt. Dem Zeugen, der als Entlastungszeuge für die Angeklagten im Fretterode-Prozess aufgetreten ist, wird eine Falschaussage vor Gericht vorgeworfen.