Auf die zweite Sachstandsanfrage nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom 13.03.2024 hat das Landgericht Mühlhausen nun ein neues Aktenzeichen vergeben (1 KLs 101 Js 47753/18 jug (3)) und mitgeteilt, dass ein Termin zum Beginn der Neuflage des Verfahrens nicht mitgeteilt werden könne. Für das Jahr 2024 ist die Kammer aber austerminiert. Mit einem neuen Termin ist daher frühestens 2025 zu rechnen.