In dem sog. Fretterode-Verfahren haben wir nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom 13.03.2024 nun die dritte Anfrage an die nunmehr zuständige Kammer des Landgerichts Mühlhausen gestellt, wann mit einer Terminierung gerechnet werden kann. Das Landgericht hatte im August 2024 mitgeteilt, dass mit einer Terminierung im Jahr 2024 nicht mehr zu rechnen sei.
Fretterode-Verfahren: 3. Sachstandsanfrage verschickt
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