In dem sog. Fretterode-Verfahren haben wir nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom 13.03.2024 auf unsere dritte Anfrage an die nunmehr zuständige Kammer des Landgerichts Mühlhausen die Mitteilungn erhalten, dass ein Termin für den Beginn des Verfahrens „aufgrund diverser Haft- und Unterbringungssachen sowie weiterer eilbedürftigerer Verfahren“ nicht mitgeteilt werden könne. Das Landgericht hatte im August 2024 mitgeteilt, dass mit einer Terminierung im Jahr 2024 nicht mehr zu rechnen sei.


