Sozialgericht Halle hält Minusrunde im AsylbLG ab 01.01.2025 für rechtswidrig

Das Sozialgericht Halle hat sich mit Beschluss vom 17.03.2025 zu dem S 17 AY 3/25 ER der Auffassung des Sozialgerichts Marburg, Beschluss vom 14.02.2025, Az.: S 16 AY 11/24 ER, angeschlossen und ebenfalls festgestellt, dass § 28a Absatz 5 SGB XII auch im AsylbLG Anwendung findet und daher die Minusrunde ab 01.01.2025 im Bereich des AsylbLG rechtswidrig sei.

Weitere Infos auf unseren Sonderseiten dazu: https://anwaltskanzlei-adam.de/minusrunde-im-asylblg-ab-01-01-2025/

Ein Überblick über die aktuellen Rechtsfragen im Bereich des AsylbLG ist hier: https://anwaltskanzlei-adam.de/informationen-zum-asylblg-aktuelle-probleme/


Kontakt aufnehmen

eMail: kontakt@anwaltskanzlei-adam.de
Telefon: 0551/4883169

Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr.

Für die Einreichung von Dokumenten, Terminsvereinbarung etc. erreichen Sie unser Sekretariat auch über verschiedene Messenger unter der Mobilfunknummer +491706001309 für die Apps WhatsApp, Telegramm, Signal, Threema-ID: BP2TVD4X und Wire: SekretariatRASvA.

... uns direkt schreiben:

Name(erforderlich)
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.