Sozialgericht Speyer verpflichtet Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Zahlung ungekürzter Leistungen

Das Sozialgericht Speyer hat auch hinsichtlich einer ohne Bescheid gekürzten Person in der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AFA) in Kusel aufgrund der voraussichtlichen Europarechtswidrigkeit des Leistungsausschlusses nach § 1 Abs. 4 AsylbLG die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur vorläufigen Gewährung von ungekürzten Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG verpflichtet (Beschluss vom 09.04.2025 zu dem Az.: S 15 AY 13/25 ER).

Weitere und fortwährend aktualisierte Informationen zu dem europarechts- und verfassungswidrigen Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG hier:

Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG

Informationen zu den aktuell im AsylbLG-Bereich streitigen Problemen:

Informationen zum AsylbLG / aktuelle Probleme


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