1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem SGB II – Bürgergeld
1.1 – LSG Hamburg, Urteil vom 14.11.2024 – L 4 AS 72/24 –
Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs des für den Sitz des aufgesuchten Frauenhauses zuständigen Grundsicherungsträgers gegenüber dem für den bisherigen Wohnort der Zufluchtsuchenden zuständigen Träger
Anmerkung von Detlef Brock:
Die aufnehmende Kommune soll von sämtlichen Kosten freigestellt werden, für die die Herkunftskommune zuständig gewesen wäre, wenn der gewöhnliche Aufenthalt nicht durch die Flucht ins Frauenhaus beendet worden wäre (BSG, Urteil vom 23.05.2012 – B 14 AS 156/11 R).
So werden z. B. regelmäßig – wie auch im vorliegenden Fall – Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung aus dem Frauenhaus heraus beantragt. Die örtliche Zuständigkeit für den Erstausstattungsanspruch richtet sich nach dem Aufenthaltsort der Leistungsberechtigten zum Zeitpunkt der Antragstellung (also im Frauenhaus), nicht nach dem Ort der Wohnung. Daraus ergibt sich ein Erstattungsanspruch.
Orientierungssatz (juris):
Ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 36a SGB II besteht nicht, wenn die Leistungsberechtigte vor Aufnahme in das Frauenhaus noch keinen tatsächlichen Aufenthalt am vorherigen Wohnort genommen hatte.
Voraussetzung ist die tatsächliche Nutzung der angemieteten Wohnung; die bloße Anmietung genügt für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht.
Praxistipp:
LSG Hamburg, Urteil vom 14.11.2024 – L 4 AS 198/24 WA P –
Erstattungspflicht des Grundsicherungsträgers für die Kosten der Aufnahme einer Zufluchtsuchenden im Frauenhaus aufgrund einer Gefährdungssituation.
1.2 – LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2025 – L 3 AS 828/25 –
Kein Anspruch auf pauschale Zusicherung einer Unterkunftskostenübernahme durch das Jobcenter
Die Klägerin verlangte vom Jobcenter eine Zusicherung, dass künftig die Kosten für Hotel, Pension, Ferienwohnung oder eine größere Wohnung übernommen werden, um mit ihren zwei Kindern zusammenwohnen zu können.
Anmerkung von Detlef Brock:
Gegenstand einer Zusicherung ist stets die Übernahme der Kosten für eine konkrete Unterkunft in konkreter Höhe. Ein Anspruch auf pauschale Zusicherung für „irgendeine“ angemessene Unterkunft besteht nicht.
Praxistipp: Ebenso entschieden vom 2. Senat des LSG Baden-Württemberg:
LSG BW – Az. L 2 AS 1659/25 ER-B –
Veröffentlicht im Tacheles Rechtsprechungsticker KW 30/2025.
1.3 – LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.07.2025 – L 10 AS 77/25 B ER –
Darlehensweise Übernahme von Mietschulden trotz unangemessener Unterkunftskosten während der Karenzzeit
Leitsatz (juris):
Darlehensgewährung nach § 22 Abs. 8 SGB II ist auch bei unangemessen hohen Kosten der Unterkunft gemäß kommunaler Richtlinie möglich.
Anmerkung von Detlef Brock:
Das Jobcenter muss auch während der Karenzzeit Mietschulden übernehmen, selbst wenn die Kosten der Unterkunft unangemessen hoch sind (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2023 – L 18 AS 512/23 B ER –).
2. Entscheidungen der Sozialgerichte zum SGB II / Bürgergeld
(keine Einträge)
3. Entscheidungen der Landessozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
3.1 – LSG Hessen, Urteil vom 13.06.2025 – L 7 AL 73/23 –
Leitsätze (Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de):
Die Sperrwirkung eines ersten Insolvenzereignisses wirkt bei andauernder Überwachung des Insolvenzplans auch im Folgeinsolvenzverfahren fort, selbst wenn sich die Überwachung auf die Ausschüttung der Quote durch den Treuhänder beschränkt. Ein neuer Anspruch auf Insolvenzgeld entsteht nicht.
3.2 – LSG Potsdam, Urteil vom 29.04.2025 – L 14 AL 93/22 –
Revision anhängig beim BSG – Az. B 11 AL 3/25 R
Anmerkung von Detlef Brock:
Die Regelung des § 10 Abs. 1 AltTZG ist auf alle Fälle der Altersrente anwendbar. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.12.2005 – B 7a AL 30/05 R) unter Verweis auf BT-Drs. 13/4877, S. 29f.
Leitsatz (juris):
§ 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG.
(Anschluss an LSG NRW, Urteil vom 26.09.2024 – L 9 AL 5/23 –)
Praxistipp:
Siehe auch BSG, Urteil vom 22.09.2022 – B 11 AL 31/21 R –
4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)
4.1 – LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.2025 – L 9 SO 298/23 –
Kein Anspruch auf Bekleidungspauschale in Höhe von 300,00 €
Anmerkung von Detlef Brock:
Ohne gesundheitliche Gründe besteht kein Anspruch auf eine Bekleidungspauschale gemäß § 27a Abs. 4 SGB XII oder eine Erstausstattung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII. Die Kosten für Bekleidung sind durch den Regelsatz abgedeckt.
5. Entscheidungen zum Asylrecht und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
5.1 – SG Speyer, Beschluss vom 21.07.2025 – S 15 AY 81/25 ER
Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG – verfassungsrechtliche Bedenken
Anmerkung von Detlef Brock:
Der Anspruchsausschluss gemäß § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AsylbLG (Fassung ab 31.10.2024) verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG).
Quelle: RA Sven Adam
5.2 – Sozialgericht Halle – Gerichtsbescheid vom 18.07.2025 – Az.: S 17 AY 11/25
Normen: § 88 Abs. 2 SGG
Schlagworte: Untätigkeitsklage, Untätigkeit der Ausgangsbehörde, kein Devolutiveffekt vor Abgabe an Widerspruchsbehörde, keine zureichenden Gründe im Sinne des § 88 SGG, Gerichtsbescheid, Burgenlandkreis, Sozialgericht Halle
Quelle: RA Sven Adam
5.3 – Hessisches Landessozialgericht – Beschluss vom 22.07.2025 – Az.: L 4 AY 9/25 B ER
Normen: § 199 Abs. 2 SGG, § 86b Abs. 1 Satz 4 SGG
Schlagworte: Keine Aussetzung der Vollstreckung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, Änderungsbefugnis nur beim Hauptsachegericht, Folgenabwägung, Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums, Landkreis Fulda, Hessisches LSG
Quelle: RA Sven Adam
5.4 – Sozialgericht Karlsruhe – Beschluss vom 23.07.2025 – Az.: S 12 AY 1244/25
Normen: § 88 SGG, § 193 SGG
Schlagworte: Untätigkeitsklage, Kostenentscheidung, Kostenlast bei Untätigkeit der Behörde, Verwaltungsabläufe, zureichender Grund, Mitteilung an den Widerspruchsführer, Stadt Pforzheim
Quelle: RA Sven Adam
5.5 – Sozialgericht Stuttgart – Beschluss vom 25.07.2025 – Az.: S 9 AY 3092/25 ER
Normen: § 3 AsylbLG, § 3a AsylbLG, § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG
Schlagworte: Regelbedarfsstufe 1, Regelbedarfsstufe 2, Leistungen nach § 3 und § 3a AsylbLG, Stadt Stuttgart
Anmerkung von Detlef Brock:
Die Behörde vertritt die Auffassung, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Einstufung in Regelbedarfsstufe 1 gibt.
Das Gericht sieht hingegen einen Anspruch auf Regelbedarfsstufe 1 bereits aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2022 (Az. 1 BvL 3/21) als gegeben an.
5.6 – Sozialgericht Kassel – Beschluss vom 24.07.2025 – Az.: S 6 AY 7/25 ER
Normen: § 1 Abs. 4 AsylbLG, § 44 SGB X
Schlagworte: Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG, Überprüfungsverfahren, Europarecht, Land Hessen, Regierungspräsidium Gießen
Anmerkung von Detlef Brock:
Ist ein Überprüfungsverfahren gemäß § 44 SGB X anhängig und liegen die Voraussetzungen für eine Rücknahme des bestandskräftigen Verwaltungsakts eindeutig vor, ist der Bescheid offensichtlich rechtswidrig.
Es ist eine vorläufige Gewährung von Leistungen gemäß §§ 3 und 3a AsylbLG im gesetzlich vorgesehenen Umfang anzuordnen – ab Eingang des Antrags bei Gericht bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Überprüfungsantrag, längstens bis zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: RA Sven Adam
Rechtstipp: Siehe auch
SG Gießen – Beschluss vom 17.07.2025 – Az.: S 30 AY 63/25 ER
6. Verschiedenes zu Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld u. a.
6.1 – EuGH: Mitgliedstaaten müssen Grundbedürfnisse von Asylbewerbern sichern
Ein plötzlicher Massenzustrom rechtfertigt keine menschenunwürdige Unterbringung und Versorgung.
Urteil des EuGH vom 01.08.2025 – C-97/24
Ein solcher Verstoß kann Schadensersatzpflichten begründen, auch gegenüber deutschen Behörden.
Quelle: beck-online.de
Wichtiger Hinweis zur Zitierweise:
Nicht veröffentlichte Urteile, Anmerkungen oder Urteilsbesprechungen dürfen nur mit Quellenangabe zitiert werden:
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW XX/2025 – Autor: Detlef Brock
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Quelle: Thomé Newsletter 12/2025 vom 06.04.2025 – Autor: Harald Thomé
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Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock
Quelle: Tacheles-Rechtsprechungsticker


