+++ UPDATE vom 17.09.2025 +++ Termin am 18.09.2025 findet krankheitsbedingt nicht statt. Es wird neu im November oder Dezember terminiert.
Am 18.09.2025 beginnt vor dem Amtsgericht Eschwege ein zweiter Prozess um einen schweren rassistisch motivierten Angriff durch drei Täter auf zwei Einwohner des Werra-Meißner-Kreises. In einem ersten Verfahren Anfang 2024 waren zwei der Täter bereits der gefährlichen Körperverletzung an den beiden Geschädigten, die von Anti-Schwarzem Rassismus betroffen sind, schuldig gesprochen worden. Ein dritter Tatverdächtiger, der erst nach dem ersten Verfahren ermittelt werden konnte und den Angriff maßgeblich initiiert haben soll, muss sich nun vor Gericht verantworten.
Am 14.08.2022 soll er zusammen mit den beiden bereits verurteilten Tätern einen heute 56-jährigen Mann aus Eschwege und einen heute 66-jährigen Mann aus Witzenhausen zunächst massiv rassistisch beleidigt und anschließend beide mehrfach geschlagen sowie am Boden liegend getreten haben, wodurch diese erheblich verletzt wurden. Unmittelbar vor der Tat waren die zwei Betroffenen aufgefordert worden, „sich zurück in ihr Land zu verpissen“.
„Der erste Prozess endete mit einem positiven Signal an Betroffene von rassistischer Gewalt: Die Tatmotivation wurde nachdrücklich anerkannt, was wir im Rahmen unserer Beratungspraxis eher selten erleben und was die Verarbeitung des Geschehenen für die Betroffenen zumindest in einem ersten Schritt erleichtern kann. Nichtsdestotrotz müssen sie sich jetzt noch einmal vor Gericht mit der Tat auseinandersetzen und der Person gegenübersitzen, die die Tat vorrangig angetrieben haben soll. Ebenso treffen sie abermals auf die bereits verurteilten Täter, die als Zeugen geladen sind. Das bedeutet eine erneute psychische Herausforderung für die Betroffenen, die ohnehin auch nach über drei Jahren noch immer mit den körperlichen, mentalen und finanziellen Folgen des Angriffs kämpfen“, so die Beraterin der Betroffenen von der Beratungsstelle response. Beratung für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
„Meine beiden Mandanten leben seit Jahrzehnten in Deutschland. Sie wurden nur wegen ihrer Hautfarbe angegriffen und erheblich verletzt. Diesem Rassismus muss strafrechtlich begegnet werden. Es ist erfreulich, dass durch das beherzte Verfolgen der Täter und eine gründliche Ermittlungsarbeit aufgrund der Erkenntnisse aus dem ersten Prozess nun auch der vermutliche Haupttäter vor Gericht gebracht werden konnte“, stellt RA Sven Adam fest, der beide Geschädigten als Nebenklagebevollmächtigten vertritt.
Die Beraterin von response ergänzt: „Gerade jetzt, wo rechte, rassistische und antisemitische Diskurse zunehmend enthemmt geführt werden und Menschen Zugehörigkeit, Teilhabe und eine Stimme abgesprochen wird, ist es wichtig, dass Betroffene dieser Gewalt von staatlichen Institutionen wie Gerichten gesehen und gehört und Täter:innen zur Verantwortung gezogen werden.“
Für Rückfragen stehen RA Sven Adam unter den genannten Kontaktdaten sowie die Beratungsstelle response (presse.response@frankfurt-evangelisch.de) zur Verfügung.


