Kategorie, Allgemeine Kanzlei-News

BVerfG erklärt sog. Regelbedarfsstufe 2b für geflüchtete Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die gekürzte sog. Regelbedarfsstufe 2b für geflüchtete Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für verfassungswidrig erklärt. Pressemitteilung des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-096.html Volltext der Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html

Wir beteiligen uns an https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/

Seit dem 17.11.2022 beteiligen wir uns an dem Projekt Asylbewerberleistungen – mit Recht zum Recht von https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/ Denn (aus der Erklärung von https://zusammenland.de/case-study/mit-recht-zum-recht/): Es läuft schief – bundesweit. Im Asylbewerberleistungsrecht sind 90 % aller Bescheide falsch. Menschen mit Duldungen – …