Das Fretterode-Verfahren

Ende April 2018 recherchierten zwei Göttinger Journalisten im thüringischen Fretterode im Umfeld der dortigen Neonazi-Szene. Sie wurden entdeckt. Bei der Flucht wurden sie von zwei Angehörigen des extrem rechten Spektrums – Gianluca K. und Nordulf H., Sohn bzw. politischer Ziehsohn des Neonazikaders Thorsten Heise – mit dem Auto verfolgt und nach der Verfolgungsjagd mit Baseballschläger, Messer, Schraubenschlüssel und Pfefferspray angegriffen. Ein Journalist erlitt eine Stichverletzung, der andere eine Schädelfraktur; die Kameraausrüstung wurde geraubt.

Das Landgericht Mühlhausen verurteilte die beiden Angeklagten am 15.09.2022 lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung – zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr bzw. einer Arbeitsauflage nach Jugendstrafrecht. Die von der Nebenklage geforderte Verurteilung auch wegen schweren Raubes sowie die Berücksichtigung der neonazistischen Tatmotivation blieben unberücksichtigt. Auf die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil am 13.04.2024 wegen erheblicher Mängel in der Beweiswürdigung auf und verwies die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts Mühlhausen zurück.

Nach mehr als anderthalb Jahren ohne Terminierung und trotz wiederholter Verzögerungsrügen der Nebenklage begann die neue Hauptverhandlung erst am 22.12.2025. Das Gericht hatte zunächst nur acht Verhandlungstage bis in den Mai 2026 anberaumt; die Prozessbeobachtungsgruppe von NSU Watch begleitet das Verfahren. Nach nunmehr rund acht Jahren Verfahrensdauer sehen die betroffenen Journalisten kaum noch Genugtuung oder wirksamen Schutz durch die Thüringer Justiz.

Diese Sonderseite dokumentiert den Verlauf des Verfahrens und die anwaltliche Begleitung durch die Kanzlei in Form unserer Mitteilungen und Presseinformationen.


Mitteilungen und Presseveröffentlichungen zum Fretterode-Verfahren