Demonstrationsbeobachtung und polizeiliche Maßnahmen 

NGOs, die Demonstrationen begleiten, um polizeiliches Handeln zu dokumentieren, geraten gerade deshalb häufig selbst ins Visier polizeilicher Maßnahmen wie Personalienfeststellungen, Durchsuchungen, Einkesselungen oder Bildaufnahmen.

Maßstabsetzend ist die von uns zusammen mit den Bürger*innen beobachten Polizei und Justiz aus Göttingen erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.07.2015 (Az.: 1 BvR 2501/13). Das BVerfG hob Entscheidungen des VG Göttingen und des OVG Niedersachsen auf, die eine Personenkontrolle eines Demonstrationsbeobachters für rechtmäßig erklärt hatten, und wertete sie als unverhältnismäßige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zentral ist die Klarstellung: Fertigen Versammlungsteilnehmer*innen Aufnahmen von eingesetzten Beamt*innen an, kann hieraus nicht ohne nähere Begründung auf eine konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut geschlossen werden.

Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Demonstrationsbeobachter*innen bundesweit. Trotzdem müssen die vom BVerfG Karlsruhe entwickelten Grundsätze immer wieder gerichtlich durchgesetzt werden…


Gerichtsentscheidungen und Veröffentlichungen zu Demonstrationsbeobachtung

Mehr Gerichtsentscheidungen befinden sich in der Entscheidungsdatenbank.