Obligatorische Anschlussversicherung bei Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG

Mit Urteil vom 10.03.2022 zu dem Az.: B 1 KR 30/20 R hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Personen, die Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG beziehen und zuvor gesetzlich krankenversichert waren, unter die sogenannte „obligatorische Anschlussversicherung“ nach § 188 Abs. 4 SGB V fallen. Der hiervon erfasste Personenkreis soll daher in der gesetzlichen … Obligatorische Anschlussversicherung bei Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG weiterlesen