Fretterode-Verfahren: Reaktion des Gerichts auf 2. Sachstandanfrage – kein neuer Termin in 2024
Auf die zweite Sachstandsanfrage nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom 13.03.2024 hat…
Fretterode-Verfahren: 2. Sachstandsanfrage verschickt
In dem sog. Fretterode-Verfahren haben wir nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom…
Fretterode-Verfahren: 1. Sachstandsanfrage verschickt
In dem sog. Fretterode-Verfahren haben wir nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom…
Neues Mandatsaufnahme-Formular
Wir haben die Mandatsaufnahme-Struktur erleichtert und dafür ein Formular auf unserer Homepage eingerichtet: https://anwaltskanzlei-adam.de/mandatsaufnahme-formular/ Bitte zukünftig für die Übermittlung der…
- Sozialgericht Speyer – Beschluss vom 02.10.2024 – Az.: S 15 AY 33/24 ER
- Sozialgericht Speyer – Beschluss vom 26.09.2024 – Az.: S 15 AY 32/24 ER
- Sozialgericht Kassel – Urteil vom 03.06.2024 – Az.: S 11 AY 85/23
- Sozialgericht Speyer – Beschluss vom 17.09.2024 – Az.: S 15 AY 28/24 ER
- Sozialgericht Heilbronn – Gerichtsbescheid vom 03.09.2024 – Az.: S 11 SO 421/23
- Sozialgericht Hildesheim – Urteil vom 27.08.2024 – Az.: S 27 AY 165/21
Sozialgericht Speyer – Beschluss vom 02.10.2024 – Az.: S 15 AY 33/24 ER
Sozialgericht Speyer – Beschluss vom 26.09.2024 – Az.: S 15 AY 32/24 ER
Sozialgericht Kassel – Urteil vom 03.06.2024 – Az.: S 11 AY 85/23
Sozialgericht Speyer – Beschluss vom 17.09.2024 – Az.: S 15 AY 28/24 ER
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 40/2024
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 39/2024
„Erinnern heißt Kämpfen!“ Zwischen Anerkennung und Vergessen. Todesopfer rechter Gewalt in Niedersachsen seit 1990.
Willkommen
… auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Sven Adam.
Wir sind eine überregional tätige Anwaltskanzlei aus Göttingen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind derzeit im Bereich des Sozialrechts insbesondere das Existenzsicherungsrecht (SGB II, SGB XII und AsylbLG) sowie die Strafverteidigung bzw. Nebenklage. Daneben sind wir im Verwaltungsrecht (insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht sowie Versammlungsrecht) tätig.
SGB II | SGB XII | AsylbLG
Datenschutz | Versammlungen
Strafverteidigung | Nebenklage
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eMail: kontakt@anwaltskanzlei-adam.de
Telefon: 0551/4883169
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr.
Für die Einreichung von Dokumenten, Terminsvereinbarung etc. erreichen Sie unser Sekretariat auch über verschiedene Messenger unter der Mobilfunknummer +491706001309 für die Apps WhatsApp, Telegramm, Signal, Threema-ID: BP2TVD4X und Wire: SekretariatRASvA.
Kanzlei- und Pressemitteilungen
Fretterode-Verfahren: Reaktion des Gerichts auf 2. Sachstandanfrage – kein neuer Termin in 2024
Fretterode-Verfahren: 2. Sachstandsanfrage verschickt
Fretterode-Verfahren: 1. Sachstandsanfrage verschickt
Aktuellste Kanzleimitteilungen
Fretterode-Verfahren: Reaktion des Gerichts auf 2. Sachstandanfrage – kein neuer Termin in 2024
Fretterode-Verfahren: 2. Sachstandsanfrage verschickt
Fretterode-Verfahren: 1. Sachstandsanfrage verschickt
Aktuellste Pressemitteilungen
PM: Bundesgerichtshof hebt Skandalurteil des Landgerichts Mühlhausen im sog. Fretterode-Verfahren auf – Verfahren wird an andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen und neu aufgerollt
PM: Prozessauftakt nach rassistischem Angriff am 14.08.2022 in Eschwege unweit des Open Flair-Festivals – Beweisaufnahme belastet zwei Angeklagte schwer
PM: 223 Personen aus 78 Familien klagen nach rechtswidriger Freiheitsentziehung durch Umzäunung des Gebäudekomplexes in der Groner Landstraße 9-9b in Göttingen auf Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 880.850,00 €
Zuletzt erstrittene Gerichtsentscheidungen
Virtuelle Ausstellung
Riccardo Valsecchi – ID WITHOUT COLORS
Im Rahmen der virtuellen Ausstellung wechseln unregelmäßig die Rubrik-Bilder auf den Seiten der Anwaltskanzlei Sven Adam.
Diese virtuelle Ausstellung fand anlässlich einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 08.05.2012 statt. Der Fotograf Riccardo Valsecchi will mit der Ausstellung ein Zeichen gegen Rassismus und Ausgrenzung setzen.
Weitere Ausstellungen
Schwerpunkt.Sozialrecht
In der heutigen Zeit gibt es vielfältige Situationen und rechtliche Fragestellungen, in denen Sie mit dem Gesamtbereich des Sozialrechts konfrontiert sein können. Dies betrifft Gebiete wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II), die Arbeitsförderung (u.a. ALG I), das BaFöG, das Kindergeld, das Elterngeld, das Kinder- & Jugendhilferecht, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und das Schwerbehindertenrecht.
All diese Rechtsbereiche sind in den sogenannten Sozialgesetzbüchern geregelt und in all diesen Fällen werden Sie über kurz oder lang mit Behörden zu tun haben, die Entscheidungen hinsichtlich der Ihnen zustehenden Ansprüche treffen.
Der „Sozialstaat“ ist im Grundgesetz verankert und es ist alles andere als verwerflich, auf die einem selbst zustehenden Ansprüche zu bestehen und diese ggf. in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Hierbei helfen wir!
Schwerpunkt
Existenzsicherungsleistungen (SGB II / SGB XII)
Das AsylbLG wurde im Jahr 1993 eingeführt und stellt ein Sondergesetz aufgrund migrationspolitischer Erwägungen zur eingeschränkten Existenzsicherung für geflüchtete Menschen dar. Im Bezug von AsylbLG-Leistungen zu solchen nach dem SGB II (Hartz IV – Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder dem SGB XII (Grundsicherung bei Behinderung und im Alter) bestehen signifikante Unterschiede zu Lasten von AsylbLG-Bezieher*innen. Wir vertreten Bezieher*innenn von AsylbLG-Leistungen bundesweit und beteiligen uns an Kampagnen zur Abschaffung des AsylbLG.
Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Aktuell gibt es zu recht verschiedene Initiativen, die die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes fordern.
Unterschiede zwischen SGB II /SGB XII und AsylbLG-Leistungen
Zwischen AsylbLG-Leistungen und SGB II oder SGB XII-Ansprüchen bestehen signifikante Unterschiede zu Lasten von AsylbLG-Bezieher*innen
Aktuell umstrittene rechtliche Probleme im Bereich des AsylbLG
Regelbedarfsstufe 2b in Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen | Verfassungsmäßigkeit der Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG
Erstrittene Gerichtsentscheidungen aus dem SGB II / SGB XII
Schwerpunkt
Sozialleistungen für Geflüchtete (AsylbLG)
Das AsylbLG wurde im Jahr 1993 eingeführt und stellt ein Sondergesetz aufgrund migrationspolitischer Erwägungen zur eingeschränkten Existenzsicherung für geflüchtete Menschen dar. Im Bezug von AsylbLG-Leistungen zu solchen nach dem SGB II (Hartz IV – Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder dem SGB XII (Grundsicherung bei Behinderung und im Alter) bestehen signifikante Unterschiede zu Lasten von AsylbLG-Bezieher*innen. Wir vertreten Bezieher*innenn von AsylbLG-Leistungen bundesweit und beteiligen uns an Kampagnen zur Abschaffung des AsylbLG.
Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Aktuell gibt es zu recht verschiedene Initiativen, die die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes fordern.
Unterschiede zwischen SGB II /SGB XII und AsylbLG-Leistungen
Zwischen AsylbLG-Leistungen und SGB II oder SGB XII-Ansprüchen bestehen signifikante Unterschiede zu Lasten von AsylbLG-Bezieher*innen
Aktuell umstrittene rechtliche Probleme im Bereich des AsylbLG
Regelbedarfsstufe 2b in Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen | Verfassungsmäßigkeit der Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG
Erstrittene Gerichtsentscheidungen aus dem AsylbLG
Downloads im Bereich des Sozialrechts
Schwerpunkt.Verwaltungsrecht
Polizei- und Ordnungsrecht / Versammlungsrecht
Die üblicherweise von der Polizei durchgeführte Gefahrenabwehr umfasst vielschichtige Situationen des täglichen Lebens, in denen Sie mit Ordnungsbehörden konfrontiert werden können. Sobald Sie als so genannter „Störer“ oder als „Störerin“ eingeordnet wurden, stehen den Behörden diverse gefahrenabwehrrechtliche Instrumentarien zur Verfügung, um Sie in Ihren Rechten einzuschränken. Dies kann Platzverweise, Ingewahrsamnahmen oder so genannte Erkennungsdienstliche Behandlungen umfassen. Auch die nachträglichen Auswirkungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen sind mitunter erheblich. Anhand allgemeiner Wertungskriterien, wie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und richtiger „Störerauswahl“, sind solche ordnungsbehördliche Maßnahmen zu hinterfragen, zur Prüfung der Verwaltungsgerichte zu stellen und anschließend die Auswirkungen (z.B. Datenspeicherungen) zu beseitigen.
Gerade im Zusammenhang mit Versammlungen im öffentlichen Raum gehören Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Erkennungsdienstliche Behandlungen inzwischen zum Alltag. In Verbindung mit den zusätzlich häufig rechtswidrigen versammlungsrechtlichen Auflagen der Versammlungsbehörden zeigt sich in jüngster Vergangenheit ein erheblicher Bedarf an anwaltlicher Tätigkeit und Beratung. Wir beraten und vertreten vor den Gerichten indes seit Jahren Betroffene mit Erfolg.
Erstrittene Gerichtsentscheidungen aus dem Verwaltungsrecht
Schwerpunkt.Strafrecht
Ihre Rolle in einem Strafverfahren kann unterschiedliche Facetten tragen. So können Sie Beschuldigter oder Angeklagter, Nebenkläger, Opfer oder Zeuge sein. In jedem Fall kommt in einem Strafverfahren einiges auf Sie zu, worüber ein Rechtsanwalt Sie aufklären kann und sollte.
Nirgendwo kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt aber so elementar wichtig sein, wie bei der Frage einer Verurteilung im Strafrecht. Insbesondere bei der Strafverteidigung kommt der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt daher eine für Sie bedeutende Rolle zu. Diverse in der Strafprozeßordnung geregelten Rechte geben Möglichkeiten bei der Verteidigung auch schon im Vorverfahren, die Ihnen selbst vielleicht nicht bewußt sind oder über die Sie selbst nicht verfügen.
Gern beraten wir Sie in jedem Stadium des Verfahrens (Ermittlungs-, Straf- oder Strafvollstreckungsverfahren) zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.
Aus.dem.RAV
Wir sind Teil des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).
Der RAV ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Seit seiner Gründung im Jahr 1979 tritt der RAV für das Ziel ein, Bürger- und Menschenrechte gegenüber staatlichen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Machtansprüchen zu verteidigen und auf eine fortschrittliche Entwicklung des Rechts hinzuwirken: https://www.rav.de/start
Pressemitteilungen des RAV
PM der Regionalgruppe NRW des RAV: Solingen: Solidarität statt Rassismus
PM des RAV: Der neue Grundrechtereport ist da!
PM: Juristische Organisationen verurteilen rechtsextremistischen „Masterplan“ aufs Schärfste
Weg.zur.Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Sven Adam liegt direkt in der Innenstadt von Göttingen. Sie finden den Zugang über den Göttinger Wochenmarkt.
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