Neues Mandatsaufnahme-Formular

Wir haben die Mandatsaufnahme-Struktur erleichtert und dafür ein Formular auf unserer Homepage eingerichtet: https://anwaltskanzlei-adam.de/mandatsaufnahme-formular/ Bitte zukünftig für die Übermittlung der…

Willkommen

… auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Sven Adam.

Wir sind eine überregional tätige Anwaltskanzlei aus Göttingen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind derzeit im Bereich des Sozialrechts insbesondere das Existenzsicherungsrecht (SGB II, SGB XII und AsylbLG) sowie die Strafverteidigung bzw. Nebenklage. Daneben sind wir im Verwaltungsrecht (insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht sowie Versammlungsrecht) tätig.


Sozialrecht

SGB II | SGB XII | AsylbLG

Verwaltungsrecht

Datenschutz | Versammlungen

Strafrecht

Strafverteidigung | Nebenklage


Kontakt aufnehmen

eMail: kontakt@anwaltskanzlei-adam.de
Telefon: 0551/4883169

Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr.

Für die Einreichung von Dokumenten, Terminsvereinbarung etc. erreichen Sie unser Sekretariat auch über verschiedene Messenger unter der Mobilfunknummer +491706001309 für die Apps WhatsApp, Telegramm, Signal, Threema-ID: BP2TVD4X und Wire: SekretariatRASvA.

Kanzlei- und Pressemitteilungen

Fretterode-Verfahren: Reaktion des Gerichts auf 2. Sachstandanfrage – kein neuer Termin in 2024

Auf die zweite Sachstandsanfrage nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom 13.03.2024 hat das Landgericht Mühlhausen nun ein neues Aktenzeichen vergeben (1 KLs ...

Fretterode-Verfahren: 2. Sachstandsanfrage verschickt

In dem sog. Fretterode-Verfahren haben wir nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom 13.03.2024 nun die zweite Anfrage an die nunmehr zuständige Kammer ...

Fretterode-Verfahren: 1. Sachstandsanfrage verschickt

In dem sog. Fretterode-Verfahren haben wir nach der Aufhebung des Skandalurteils des Landgerichts Mühlhausen durch den BGH durch Urteil vom 13.03.2024 nun heute die erste Anfrage an die nunmehr zuständige ...


Aktuellste Kanzleimitteilungen


Aktuellste Pressemitteilungen


Zuletzt erstrittene Gerichtsentscheidungen


Virtuelle Ausstellung

Riccardo Valsecchi – ID WITHOUT COLORS

Im Rahmen der virtuellen Ausstellung wechseln unregelmäßig die Rubrik-Bilder auf den Seiten der Anwaltskanzlei Sven Adam.

Diese virtuelle Ausstellung fand anlässlich einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 08.05.2012 statt. Der Fotograf Riccardo Valsecchi will mit der Ausstellung ein Zeichen gegen Rassismus und Ausgrenzung setzen.

zur Ausstellung

Weitere Ausstellungen


Schwerpunkt.Sozialrecht

In der heutigen Zeit gibt es vielfältige Situationen und rechtliche Fragestellungen, in denen Sie mit dem Gesamtbereich des Sozialrechts konfrontiert sein können. Dies betrifft Gebiete wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II), die Arbeitsförderung (u.a. ALG I), das BaFöG, das Kindergeld, das Elterngeld, das Kinder- & Jugendhilferecht, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und das Schwerbehindertenrecht.

All diese Rechtsbereiche sind in den sogenannten Sozialgesetzbüchern geregelt und in all diesen Fällen werden Sie über kurz oder lang mit Behörden zu tun haben, die Entscheidungen hinsichtlich der Ihnen zustehenden Ansprüche treffen. 

Der „Sozialstaat“ ist im Grundgesetz verankert und es ist alles andere als verwerflich, auf die einem selbst zustehenden Ansprüche zu bestehen und diese ggf. in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Hierbei helfen wir!


Schwerpunkt

Existenzsicherungsleistungen (SGB II / SGB XII)

Das AsylbLG wurde im Jahr 1993 eingeführt und stellt ein Sondergesetz aufgrund migrationspolitischer Erwägungen zur eingeschränkten Existenzsicherung für geflüchtete Menschen dar. Im Bezug von AsylbLG-Leistungen zu solchen nach dem SGB II (Hartz IV – Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder dem SGB XII (Grundsicherung bei Behinderung und im Alter) bestehen signifikante Unterschiede zu Lasten von AsylbLG-Bezieher*innen. Wir vertreten Bezieher*innenn von AsylbLG-Leistungen bundesweit und beteiligen uns an Kampagnen zur Abschaffung des AsylbLG.

Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Aktuell gibt es zu recht verschiedene Initiativen, die die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes fordern.

Weiterlesen

Unterschiede zwischen SGB II /SGB XII und AsylbLG-Leistungen

Zwischen AsylbLG-Leistungen und SGB II oder SGB XII-Ansprüchen bestehen signifikante Unterschiede zu Lasten von AsylbLG-Bezieher*innen

Weiterlesen

Aktuell umstrittene rechtliche Probleme im Bereich des AsylbLG

Regelbedarfsstufe 2b in Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen | Verfassungsmäßigkeit der Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG

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Erstrittene Gerichtsentscheidungen aus dem SGB II / SGB XII


Schwerpunkt

Sozialleistungen für Geflüchtete (AsylbLG)

Das AsylbLG wurde im Jahr 1993 eingeführt und stellt ein Sondergesetz aufgrund migrationspolitischer Erwägungen zur eingeschränkten Existenzsicherung für geflüchtete Menschen dar. Im Bezug von AsylbLG-Leistungen zu solchen nach dem SGB II (Hartz IV – Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder dem SGB XII (Grundsicherung bei Behinderung und im Alter) bestehen signifikante Unterschiede zu Lasten von AsylbLG-Bezieher*innen. Wir vertreten Bezieher*innenn von AsylbLG-Leistungen bundesweit und beteiligen uns an Kampagnen zur Abschaffung des AsylbLG.


Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Aktuell gibt es zu recht verschiedene Initiativen, die die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes fordern.

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Unterschiede zwischen SGB II /SGB XII und AsylbLG-Leistungen

Zwischen AsylbLG-Leistungen und SGB II oder SGB XII-Ansprüchen bestehen signifikante Unterschiede zu Lasten von AsylbLG-Bezieher*innen

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Aktuell umstrittene rechtliche Probleme im Bereich des AsylbLG

Regelbedarfsstufe 2b in Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen | Verfassungsmäßigkeit der Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG

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Erstrittene Gerichtsentscheidungen aus dem AsylbLG



Downloads im Bereich des Sozialrechts


Schwerpunkt.Verwaltungsrecht

Polizei- und Ordnungsrecht / Versammlungsrecht

Die üblicherweise von der Polizei durchgeführte Gefahrenabwehr umfasst vielschichtige Situationen des täglichen Lebens, in denen Sie mit Ordnungsbehörden konfrontiert werden können. Sobald Sie als so genannter „Störer“ oder als „Störerin“ eingeordnet wurden, stehen den Behörden diverse gefahrenabwehrrechtliche Instrumentarien zur Verfügung, um Sie in Ihren Rechten einzuschränken. Dies kann Platzverweise, Ingewahrsamnahmen oder so genannte Erkennungsdienstliche Behandlungen umfassen. Auch die nachträglichen Auswirkungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen sind mitunter erheblich. Anhand allgemeiner Wertungskriterien, wie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und richtiger „Störerauswahl“, sind solche ordnungsbehördliche Maßnahmen zu hinterfragen, zur Prüfung der Verwaltungsgerichte zu stellen und anschließend die Auswirkungen (z.B. Datenspeicherungen) zu beseitigen.

Gerade im Zusammenhang mit Versammlungen im öffentlichen Raum gehören Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Erkennungsdienstliche Behandlungen inzwischen zum Alltag. In Verbindung mit den zusätzlich häufig rechtswidrigen versammlungsrechtlichen Auflagen der Versammlungsbehörden zeigt sich in jüngster Vergangenheit ein erheblicher Bedarf an anwaltlicher Tätigkeit und Beratung. Wir beraten und vertreten vor den Gerichten indes seit Jahren Betroffene mit Erfolg.


Erstrittene Gerichtsentscheidungen aus dem Verwaltungsrecht


Schwerpunkt.Strafrecht

Ihre Rolle in einem Strafverfahren kann unterschiedliche Facetten tragen. So können Sie Beschuldigter oder Angeklagter, Nebenkläger, Opfer oder Zeuge sein. In jedem Fall kommt in einem Strafverfahren einiges auf Sie zu, worüber ein Rechtsanwalt Sie aufklären kann und sollte.

Nirgendwo kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt aber so elementar wichtig sein, wie bei der Frage einer Verurteilung im Strafrecht. Insbesondere bei der Strafverteidigung kommt der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt daher eine für Sie bedeutende Rolle zu. Diverse in der Strafprozeßordnung geregelten Rechte geben Möglichkeiten bei der Verteidigung auch schon im Vorverfahren, die Ihnen selbst vielleicht nicht bewußt sind oder über die Sie selbst nicht verfügen.

Gern beraten wir Sie in jedem Stadium des Verfahrens (Ermittlungs-, Straf- oder Strafvollstreckungsverfahren) zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.

Aus.dem.RAV

Wir sind Teil des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).

Der RAV ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Seit seiner Gründung im Jahr 1979 tritt der RAV für das Ziel ein, Bürger- und Menschenrechte gegenüber staatlichen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Machtansprüchen zu verteidigen und auf eine fortschrittliche Entwicklung des Rechts hinzuwirken: https://www.rav.de/start

Weg.zur.Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Sven Adam liegt direkt in der Innenstadt von Göttingen. Sie finden den Zugang über den Göttinger Wochenmarkt.

Achtung: Der Zugang ist aufgrund einer Treppe nicht barrierefrei möglich. Im Bedarfsfall bitten wir daher vor einem Termin Kontakt mit uns aufzunehmen, um ggf. einen anderen Ort für eine Besprechung zu vereinbaren.