Normen: § 12 Abs. 1 Th. PAG; §§ 22, 23 KunstUrhG – Schlagworte: Anordnung zur Löschung von Bildaufnahmen polizeilicher Maßnahmen, Maßstab für objektivierbare Anhaltspunkte für die Gefahr einer Veröffentlichung
Normen: § 12 Abs. 1 Th. PAG; §§ 22, 23 KunstUrhG – Schlagworte: Anordnung zur Löschung von Bildaufnahmen polizeilicher Maßnahmen, Maßstab für objektivierbare Anhaltspunkte für die Gefahr einer Veröffentlichung