Schlagwort: Freiheitsentziehung nach NPOG

PM – Polizeiliche Freiheitsentziehungen anlässlich der Proteste gegen den AFD-Parteitag am 12.09.2020 in Braunschweig waren rechtswidrig

Pressemitteilung vom 07.01.2021 zu Beschwerdebeschlüssen des Amtsgerichts Braunschweig über die Rechtswidrigkeit von Freiheitsentziehungen am 12.09.2020 anlässlich der Proteste gegen den AFD-Parteitag in Braunschweig

Amtsgericht Braunschweig – Beschluss vom 14.12.2020 – Az.: 33 b XIV 249/20 L

Normen: § 18 Abs. 1 Ziffer 2 NPOG, §§ 81 FamFG, 19 Abs. 4 Satz 1 NPOG – Schlagworte: Freiheitsentziehung nach NPOG, richterliche Bezugnahme auf Polizeibericht nicht ausreichend, erforderliches individuelles Verhalten des Betroffenen