Normen: § 193 SGG – Schlagworte: Kostenlast bei verlorenem Verfahren aber nicht hinreichend nachvollziehbarer und tragfähiger Grundlage für streitgegenständliche Verwaltungsentscheidung
Normen: § 193 SGG – Schlagworte: Kostenlast bei verlorenem Verfahren aber nicht hinreichend nachvollziehbarer und tragfähiger Grundlage für streitgegenständliche Verwaltungsentscheidung