Die Hamburger Polizei hat in zwei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (Az.: 6 K 8497/17 und 6 K 10186/17) die Rechtswidrigkeit massiver Körperverletzungen durch Polizeibeamte im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017 anerkannt. Das Verwaltungsgericht stellte hierauf mit …


