Normen: § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § 40 Abs. 1 VwGO – Schlagworte: Sachliche Zuständigkeit bei doppelfunktionalen Maßnahmen im Fall von nicht zweifelsfrei erkennbarem Schwerpunkt der Maßnahmen
Schlagwort, Sachliche Zuständigkeit bei doppelfunktionalen Maßnahmen im Fall von nicht zweifelsfrei erkennbarem Schwerpunkt der Maßnahmen
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