Normen: § 31 ASOG – Schlagworte: Unverzügliche richterliche Entscheidung bei Freiheitsentziehungen – vermeidbare Verfahrensverzögerung durch fehlerhafte Verbringung des Betroffenen zum Haftrichter, wenn ersichtlich keine Haftgründe vorliegen.
Normen: § 31 ASOG – Schlagworte: Unverzügliche richterliche Entscheidung bei Freiheitsentziehungen – vermeidbare Verfahrensverzögerung durch fehlerhafte Verbringung des Betroffenen zum Haftrichter, wenn ersichtlich keine Haftgründe vorliegen.