Normen: § 24 Abs. 3 SGB II – Schlagworte: Keine Sachleistung in Form von sog. Kostengarantiescheinen, wenn Bezugsquellen von dem Leistungsträger nicht benannt werden können
Schlagwort, wenn Bezugsquellen von dem Leistungsträger nicht benannt werden können
Kontakt aufnehmen
eMail: kontakt@anwaltskanzlei-adam.de
Telefon: 0551/4883169
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr.
Für die Einreichung von Dokumenten, Terminsvereinbarung etc. erreichen Sie unser Sekretariat auch über verschiedene Messenger unter der Mobilfunknummer +491706001309 für die Apps WhatsApp, Telegramm, Signal, Threema-ID: BP2TVD4X und Wire: SekretariatRASvA.