Schlagwort: wenn ersichtlich keine Haftgründe vorliegen.

Amtsgericht Tiergarten – Beschluss vom 01.05.2011 – Az.: 383 AR 3006/11 ASOG

Normen: § 31 ASOG – Schlagworte: Unverzügliche richterliche Entscheidung bei Freiheitsentziehungen – vermeidbare Verfahrensverzögerung durch fehlerhafte Verbringung des Betroffenen zum Haftrichter, wenn ersichtlich keine Haftgründe vorliegen.