Ihre Rolle in einem Strafverfahren kann unterschiedliche Facetten tragen. So können Sie Beschuldigter oder Angeklagter, Nebenkläger, Opfer oder Zeuge sein. In jedem Fall kommt in einem Strafverfahren einiges auf Sie zu, worüber ein Rechtsanwalt Sie aufklären kann.
Nirgendwo kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt aber so elementar wichtig sein, wie bei der Frage einer Verurteilung im Strafrecht. Insbesondere bei der Strafverteidigung kommt der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt daher eine für Sie bedeutende Rolle zu. Diverse in der Strafprozeßordnung geregelten Rechte geben Möglichkeiten bei der Verteidigung auch schon im Vorverfahren, die Ihnen selbst vielleicht nicht bewußt sind oder über die Sie selbst nicht verfügen.
Bedenken Sie hierzu bitte immer eins: Hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben und hat das Gericht das Hauptverfahren gegen Sie eröffnet, so wurden bereits von zwei Instanzen Vorab-Entscheidungen gegen Sie getroffen.
Gern beraten wir Sie in jedem Stadium des Verfahrens (Ermittlungs-, Straf- oder Strafvollstreckungsverfahren) zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.
Bereits zu Beginn eines Beratungsgespräches werden wir Sie über die voraussichtlichen Kosten und ggf. die Möglichkeit der Beiordnung einer Pflichtverteidigerin oder eines Pflichtverteidigers informieren.
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