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Obligatorische Anschlussversicherung im AsylbLG: Ministerium der Justiz und für Migration BaWü ändert Anweisungen

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat die eigenen Vorgaben aus dem Jahr 2024 mit Erlass vom 04.08.2026 endlich geändert. Künftig können die zuständigen Behörden die laufenden Beiträge zur obligatorischen Anschlussversicherung übernehmen. Darüber hinaus können auch bereits entstandene …