Die üblicherweise von der Polizei durchgeführte Gefahrenabwehr umfasst vielschichtige Situationen des täglichen Lebens, in denen Sie mit Ordnungsbehörden konfrontiert werden können. Sobald Sie als so genannter „Störer“ oder als „Störerin“ eingeordnet wurden, stehen den Behörden diverse gefahrenabwehrrechtliche Instrumentarien zur Verfügung, um Sie in Ihren Rechten einzuschränken. Dies kann Platzverweise, Ingewahrsamnahmen oder so genannte Erkennungsdienstliche Behandlungen umfassen. Auch die nachträglichen Auswirkungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen sind mitunter erheblich. Anhand allgemeiner Wertungskriterien, wie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und richtiger „Störerauswahl“, sind solche ordnungsbehördliche Maßnahmen zu hinterfragen, zur Prüfung der Verwaltungsgerichte zu stellen und anschließend die Auswirkungen (z.B. Datenspeicherungen) zu beseitigen.
Gerade im Zusammenhang mit Versammlungen im öffentlichen Raum gehören Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Erkennungsdienstliche Behandlungen inzwischen zum Alltag. In Verbindung mit den zusätzlich häufig rechtswidrigen versammlungsrechtlichen Auflagen der Versammlungsbehörden zeigt sich in jüngster Vergangenheit ein erheblicher Bedarf an anwaltlicher Tätigkeit und Beratung. Wir beraten und vertreten vor den Gerichten indes seit Jahren Betroffene mit Erfolg.
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