In der heutigen Zeit gibt es vielfältige Situationen und rechtliche Fragestellungen, in denen Sie mit dem Gesamtbereich des Sozialrechts konfrontiert sein können.
Beispiele:
- Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen unverschuldeter oder verschuldeter Arbeitslosigkeit
- Rückforderung von Sozialhilfe durch die Behörden
- Alters- und Erwerbsminderungsrente, die nicht oder kaum zum Leben reicht
- Arbeitsunfälle, die Ihr Leben nachhaltig verändern bzw. beeinträchtigen können und Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung begründen können
- Feststellung und Anerkennung von Berufskrankheiten und die entsprechenden Leistungen
- Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung oder die Ablehnung von Vergünstigungen aufgrund von Schwerbehinderung
- Bestehen/Nichtbestehen von Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung
- Fragen der Arzthaftung
- usw…
All diese Fälle sind in den sogenannten Sozialgesetzbüchern geregelt und in all diesen Fällen werden Sie über kurz oder lang mit Behörden zu tun haben, die Entscheidungen hinsichtlich der Ihnen zustehenden Ansprüche treffen.
Hierbei gleich vorneweg: Sie haben Ansprüche!
Der „Sozialstaat“ ist im Grundgesetz verankert und es ist alles andere als verwerflich, auf die einem selbst zustehenden Ansprüche zu bestehen und diese ggf. in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren durchzusetzen.
Und seien wir ehrlich: In den zuständigen Behörden sitzen auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Viele der Leistungsbescheide im Bereich des Sozialrechts sind schlichtweg falsch. Dies geht leider viel zu häufig zu Lasten der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger. Um so mehr ist gerade hier kompetenter Rat wichtig, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft.
Wir beraten Sie diesbezüglich gern!
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News im Sozialrecht
Erstrittene Entscheidungen / Sozialrecht
- Sozialgericht Darmstadt – Beschluss vom 04.04.2025 – Az.: S 16 AY 12/25 ERNormen: § 1 Abs. 4 AsylbLG – Schlagworte: Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG, Europarecht, Regierungspräsidium Gießen, Sozialgericht Darmstadt
- Sozialgericht Gotha – Beschluss vom 03.04.2025 – Az.: S 5 AY 2182/24 ERNormen: § 3 AsylbLG, § 3a AsylbLG, § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG – Schlagworte: Regelbedarfsstufe 1, Regelbedarfsstufe 2, Leistungen nach § 3 AsylbLG, Leistungen nach § 3a AsylbLG, Landkreis Ilm-Kreis, Sozialgericht Gotha
- Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen – Beschluss vom 25.03.2025 – Az.: L 8 AY 37/24Normen: § 1a Abs. 3 AsylbLG, § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO – Schlagworte: Prozesskostenhilfe, AsylbLG, Leistungskürzung, Landkreis Göttingen, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
- Sozialgericht Stuttgart – Beschluss vom 02.04.2025 – Az.: S 9 AY 286/25 ERNormen: § 3 AsylbLG, § 3a AsylbLG, § 3 Abs. 4 AsylbLG, § 28a Abs. 5 SGB XII, § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG – Schlagworte: Regelbedarfsstufe 1, Regelbedarfsstufe 2, Leistungen nach § 3 AsylbLG, Leistungen nach § 3a AsylbLG, Minusrunde, Fortschreibung, Grundleistungen, Stadt Stuttgart, Sozialgericht Stuttgart
- Sozialgericht Stuttgart – Beschluss vom 02.04.2025 – Az.: S 9 AY 726/25 ERNormen: § 3 AsylbLG, § 3a AsylbLG, § 3 Abs. 4 AsylbLG, § 28a Abs. 5 SGB XII, § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG – Schlagworte: Regelbedarfsstufe 1, Regelbedarfsstufe 2, Leistungen nach § 3 AsylbLG, Leistungen nach § 3a AsylbLG, Minusrunde, Fortschreibung, Grundleistungen, Stadt Stuttgart, Sozialgericht Stuttgart