Kategorie: Allgemeine Kanzlei-News

APPEL: Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.

BVerfG erklärt sog. Regelbedarfsstufe 2b für geflüchtete Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die gekürzte sog. Regelbedarfsstufe 2b für geflüchtete Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 …