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… auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Sven Adam in Göttingen.


Schwerpunkte unserer grundsätzlich überregionalen Tätigkeit sind derzeit alle Bereiche des Sozialrechts sowie die Strafverteidigung bzw. Nebenklage. Daneben sind wir vorrangig im Verwaltungsrecht (insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht sowie Versammlungsrecht) tätig.




Sozialrecht

In der heutigen Zeit gibt es vielfältige Situationen und rechtliche Fragestellungen, in denen Sie mit dem Gesamtbereich des Sozialrechts konfrontiert sein können. Dies betrifft Gebiete wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II), die Arbeitsförderung (u.a. ALG I), das BaFöG, das Kindergeld, das Elterngeld, das Kinder- & Jugendhilferecht, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und das Schwerbehindertenrecht.

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Strafverteidigung und Nebenklage

Ihre Rolle in einem Strafverfahren kann unterschiedliche Facetten tragen. So können Sie Beschuldigter oder Angeklagter, Nebenkläger, Opfer oder Zeuge sein. In jedem Fall kommt in einem Strafverfahren einiges auf Sie zu, worüber ein Rechtsanwalt Sie aufklären kann und sollte.

Nirgendwo kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt aber so elementar wichtig sein, wie bei der Frage einer Verurteilung im Strafrecht. Insbesondere bei der Strafverteidigung kommt der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt daher eine für Sie bedeutende Rolle zu. Diverse in der Strafprozeßordnung geregelten Rechte geben Möglichkeiten bei der Verteidigung auch schon im Vorverfahren, die Ihnen selbst vielleicht nicht bewußt sind oder über die Sie selbst nicht verfügen.

Gern beraten wir Sie in jedem Stadium des Verfahrens (Ermittlungs-, Straf- oder Strafvollstreckungsverfahren) zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.

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Polizei- und Ordnungsrecht / Versammlungsrecht

Die üblicherweise von der Polizei durchgeführte Gefahrenabwehr umfasst vielschichtige Situationen des täglichen Lebens, in denen Sie mit Ordnungsbehörden konfrontiert werden können. Sobald Sie als so genannter „Störer“ oder als „Störerin“ eingeordnet wurden, stehen den Behörden diverse gefahrenabwehrrechtliche Instrumentarien zur Verfügung, um Sie in Ihren Rechten einzuschränken. Dies kann Platzverweise, Ingewahrsamnahmen oder so genannte Erkennungsdienstliche Behandlungen umfassen. Auch die nachträglichen Auswirkungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen sind mitunter erheblich. Anhand allgemeiner Wertungskriterien, wie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und richtiger „Störerauswahl“, sind solche ordnungsbehördliche Maßnahmen zu hinterfragen, zur Prüfung der Verwaltungsgerichte zu stellen und anschließend die Auswirkungen (z.B. Datenspeicherungen) zu beseitigen.

Gerade im Zusammenhang mit Versammlungen im öffentlichen Raum gehören Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Erkennungsdienstliche Behandlungen inzwischen zum Alltag. In Verbindung mit den zusätzlich häufig rechtswidrigen versammlungsrechtlichen Auflagen der Versammlungsbehörden zeigt sich in jüngster Vergangenheit ein erheblicher Bedarf an anwaltlicher Tätigkeit und Beratung. Wir beraten und vertreten vor den Gerichten indes seit Jahren Betroffene mit Erfolg.

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