Pressespiegel

zur Entscheidung des VG Koblenz zu “ethnic profiling”

Hier finden Sie ausgewählte Pressestimmen zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz (Az.: 5 K 1026/11.KO) vom 28.02.2012. Am 27.03.2012 hatte das VG eine Pressemitteilung Nr. 11/20120 veröffentlicht, was ein erhebliches Medienecho auslöste. Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.05.2012 wurde nun gegen das Urteil des VG Koblenz die Berufung zugelassen und damit der Weg für eine neue Runde bei der gerichtlichen Überprüfung des “ethnic profiling” in Deutschland eröffnet.


dpa/zeit online vom 27.03.2012

„Prozesse Urteil: Bundespolizei darf Zugreisende nach Aussehen kontrollieren“.

http://www.zeit.de/news/2012-03/27/prozesse-urteil-bundespolizei-darf-zugreisende-nach-aussehen-kontrollieren-27114406

afp/taz.de vom 27.03.2012

„Die Bundespolizei darf Bahnreisende auf bestimmten Strecken auch aufgrund ihres Aussehens ohne konkreten Verdacht kontrollieren. Auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienten, dürften Beamte „verdachtsunabhängig“ kontrollieren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil“.

http://taz.de/Polizeiliche-Kontrollen-in-Zuegen/!90431/

Spiegel online vom 27.03.2012

„Die Bundespolizei darf Bahnreisende aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden, dürfen die Beamten demnach ohne konkreten Verdacht Stichproben machen“.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,824066,00.html

The Local.de vom 27.03.2012

„German police have been told they can continue to single out black train passengers on the basis of their colour to check their paper, prompting allegations of institutionalised racism“.

http://www.thelocal.de/national/20120327-41589.html

ntv vom 27.03.2012: „Diskriminierende Kontrollen?Gericht erlaubt “Racial Profiling”. Wenn die Polizei einen Passanten kontrolliert, weil er nicht deutsch aussieht, oder weil er bestimmte Kleidung trägt, nennt sich das “Profiling”. Ein Vorgehen, das Menschenrechtler heftig kritisieren. Ein Vorgehen, dass das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt trotzdem zulässt“.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Gericht-erlaubt-Racial-Profiling-article5877246.html

Publikative.org vom 27.03.2012

„Ein deutsches Gericht erlaubt der Polizei ausdrücklich, bei so genannten verdachtsunabhängingen Kontrollen Menschen nach der Hautfarbe auszusuchen. Damit wird eine rassistische Praxis explizit erlaubt“:

http://www.publikative.org/2012/03/27/papers-please/

Rhein-Zeitung vom 28.03.2012

„Kontrolle nach Hautfarbe? Der Integrationsbeauftragte des Landes zeigt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Verständnis, dass sich Betroffene dagegen wehren, will das Urteil aber nicht kritisieren“

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Kontroll-Urteil-Integrationsbeauftragter-hat-Verstaendnis-fuer-Klaeger-_arid,402476.html

The Local.de vom 28.03.2012

„The young black German whose refusal to show police his ID led to a court ruling that cops could use skin colour as a criteria for spot-checks, says he will fight the case all the way“.

http://www.thelocal.de/national/20120328-41609.html

Taz vom 28.03.2012

„Deutliche Kritik am Urteil. Menschenrechtler monieren ein Koblenzer Urteil. Richter hatten der Polizei erlaubt, Menschen wegen ihres „äußeren Erscheinungsbildes“ zu kontrollieren“.

http://taz.de/Kontrollen-nach-Hautfarbe/!90513/

Deutsche Welle vom 29.03.2012

„Fahndung nach Hautfarbe? Erstmals hat ein Gericht entschieden, dass die Hautfarbe Grund für eine Passkontrolle sein kann. Die Polizei argumentiert für effizienten Grenzschutz. Juristen sehen das Grundrecht auf Diskriminierungsfreiheit verletzt“.

http://www.dw.de/dw/article/0,,15845923,00.html

Handelsblatt vom 30.03.2012

„Gerichtsurteil entzweit Grüne und Polizei. Dass die Bundespolizei laut einem Gerichtsurteil Bahnreisende schon aufgrund ihres ausländischen Aussehens kontrollieren darf, ärgert die Grünen. Doch deren Kritik geht der Polizeigewerkschaft entschieden zu weit“.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/umstrittene-personenkontrollen-gerichtsurteil-entzweit-gruene-und-polizei/6454010.html

Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 4.04.2012

„Polizeikontrollen nach der Hautfarbe: Antidiskriminierungsstelle des Bundes warnt vor Stigmatisierung“

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&comefrom=scan&r=489833

Migration in Germany, Migazin:

„Polizeikontrollen nach Hautfarbe – Antidiskriminierungsstelle warnt vor Stigmatisierung. Das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zu Polizeikontrollen nach der Hautfarbe in Zügen löst heftige Kritik aus. Die Antidiskriminierungsstelle, ISD-Bund und die TGD fordern die Polizei auf, Kontrollen nach der Hautfarbe zu beenden“.

http://www.migazin.de/2012/04/10/antidiskriminierungsstelle-warnt-vor-stigmatisierung/

Der Tagesspiegel vom 30.03.2012

“Bunter als die Polizei erlaubt: Darf die Polizei von Menschen allein ihrer Hautfarbe wegen den Pass fordern und ihr Gepäck kontrollieren? Sie darf, meint das Koblenzer Verwaltungsgericht.”

http://www.tagesspiegel.de/politik/kritik-an-gerichtsurteil-polizei-kontrollen-wegen-haut-oder-haarfarbe-erlaubt/6454600.html

Der Tagesspiegel vom 12.04.2012

„Umstrittene Praxis in Frankreich Klage gegen Personenkontrolle wegen Hautfarbe eingereicht. Wer eine dunkle Hautfarbe hat, gerät eher ins Visier der Polizei, beklagt eine Gruppe Franzosen. Jetzt ziehen die Betroffenen gegen den Staat vor Gericht. Auch in Deutschland beschäftigte vor Kurzem ein ähnlicher Fall die Justiz“.

http://www.tagesspiegel.de/politik/umstrittene-praxis-in-frankreich-klage-gegen-personenkontrolle-wegen-hautfarbe-eingereicht/6501660.html

Frankfurter Rundschau vom 05.05.2012

„Beamte kontrollieren Dunkelhäutigen, Student darf Polizisten SS-Methoden vorwerfen. Ein Mann wird im Zug nach Frankfurt von Polizisten kontrolliert. Seine dunkle Hautfarbe ist für die Beamten Grund genug, ihn zu demütigen. Der 25-Jährige vergleicht daraufhin das Verhalten mit “SS-Methoden” – zurecht, entscheidet ein Gericht. Die Bundespolizei darf Bahnreisende allein wegen ihrer dunklen Hautfarbe kontrollieren. Aber: Man kann das ungestraft mit „SS-Methoden“ vergleichen“.

http://www.fr-online.de/rhein-main/beamte-kontrollieren-dunkelhaeutigen-student-unterstellt-polizei-nazi-methoden,1472796,15147124.html

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