Aktualisierung der Daten über angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Göttingen

Aktualisierung der Daten über angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Göttingen

Die Seite mit Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 u. 2 SGB XII und § 3 Abs. 3 S. 3 AsylbLG im Landkreis Göttingen wurde vollständig überarbeitet und an die Werte für die Zeit ab 01.01.2022 angepasst.

Bei Fragen oder Hinweisen gerne eine eMail an: kontakt@anwaltskanzlei-adam.de.