Aktualisierung der Daten über angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Göttingen

Die Seite mit Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 u. 2 SGB XII und § 3 Abs. 3 S. 3 AsylbLG im Landkreis Göttingen wurde vollständig überarbeitet und an die Werte für die Zeit ab 01.01.2022 angepasst.

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