Schlagwort: Bei gefahrenrechtlicher ED-Behandlung bedarf nach Einstellung des Anlassverfahrens einer Einzelfallprüfung hinsichtlich Wiederholungsgefahr

Verwaltungsgericht Kassel – Beschluss vom 10.12.2012 – Az.: 3 K 84/12.KS

Normen: § 161 Abs. 2 VwGO, § 81b 2. Alt. StPO – Schlagworte: Bei gefahrenrechtlicher ED-Behandlung bedarf nach Einstellung des Anlassverfahrens einer Einzelfallprüfung hinsichtlich Wiederholungsgefahr