Normen: § 1 Abs. 1 IFG (Bund), § 161 Abs. 2 VwGO, § 155 Abs. 4 VwGO – Schlagworte: Kostenentscheidung, Verschulden der Klageerhebung durch falsche oder unklare Begründung im Verwaltungsverfahren nach IFG
Schlagwort, Verschulden der Klageerhebung durch falsche oder unklare Begründung im Verwaltungsverfahren nach IFG
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