Normen: § 12 Abs. 1 Th. PAG; §§ 22, 23 KunstUrhG – Schlagworte: Anordnung zur Löschung von Bildaufnahmen polizeilicher Maßnahmen, Maßstab für objektivierbare Anhaltspunkte für die Gefahr einer Veröffentlichung
Schlagwort, Maßstab für objektivierbare Anhaltspunkte für die Gefahr einer Veröffentlichung
Verwaltungsgericht Meiningen – Beschluss vom 16.11.2011 – Az.: 2 K 373/11 Me
Normen: § 12 Abs. 1 Th. PAG; §§ 22, 23 KunstUrhG; § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO – Schlagworte: Anordnung zur Löschung von Bildaufnahmen polizeilicher Maßnahmen, Maßstab für objektivierbare Anhaltspunkte für die Gefahr einer Veröffentlichung
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