“Bedauerlich” aber keine Sorgfaltspflichtverletzung – Ermittlungsverfahren gegen SEK nach Stürmung falscher Wohnung eingestellt

Am 25.10.2012 war ein Sondereinsatzkommando (SEK) des LKA aus Hannover bei einem Einsatz im niedersächsischen Rollshausen nachts massiv in eine falsche Wohnung eingedrungen, hatte den Mann im Bett gefesselt und die Familie durch den Einsatz schwer traumatisiert. Die Familie hat angstbedingt die irrtümlich gestürmte Wohnung später verlassen müssen und wohnt nun nicht mehr in Rollshausen.

Das Ermittlungsverfahren gegen die für den Fehler verantwortlichen Aufklärer des SEK wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ist von der Staatsanwaltschaft Göttingen mit nun bekannt gegebener Entscheidung vom 17.07.2013 eingestellt worden. Der Einsatz sei hiernach einem bedauerlichen Versehen unterlegen gewesen. Streitig ist in diesem Zusammenhang, ob sich die Aufklärer des SEK durch eine Sorgfaltspflichtverletzung einer fahrlässigen Körperverletzung strafbar gemacht haben könnten.

“Die Staatsanwaltschaft folgt mit der Einstellung ausgerechnet einzig der Darstellung eines beschuldigten SEK-Beamten und nicht den anders lautenden und das SEK belastenden Darstellungen der vor Ort eingesetzten örtlichen Polizeibeamten” wundert sich Rechtsanwalt Sven Adam über die Einstellung des Verfahrens. Mindestens zwei der unmittelbar im Haus eingesetzten Polizeibeamten hatten den Aufklärern des SEK die richtige Wohnung per Handzeichen gezeigt und ein Missverständnis ausgeschlossen. Einer der Beamten ist im Ermittlungsverfahren genauso wie einer der Beschuldigten Aufklärer bislang nicht mal vernommen worden. “Warum den sich korrekt verhaltenden örtlichen Beamten, die auch ihr Leben riskiert haben, nicht geglaubt wird oder sie gar nicht erst vernommen werden, ist derzeit noch das Geheimnis der Staatsanwaltschaft” so Adam weiter.

Im Auftrag der Familie hat Adam daher nun die Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens eingelegt und die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Ermittlungen unmittelbar wieder aufzunehmen.