Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat im Jahr 2012 der als Rechtsextremismusexpertin bekannten Diplom-Politologin und freien Journalistin Andrea Röpke eine mehr als 6-jährige Überwachung und Datensammlung verschwiegen. Dies wurde der Journalistin durch die Präsidentin des Nds. Verfassungsschutzes, Maren Brandenburger, heute telefonisch mitgeteilt. Nach ihren Angaben ist eine Auskunft vom 18.04.2012, nach der “in der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde […] weder eine Akte geführt wird noch Angaben in Dateien gespeichert sind” falsch. Tatsächlich seien über die Journalistin von 2006 bis März 2012 Daten gesammelt worden.
Der falschen Auskunft vom 18.04.2012 ging eine Anfrage auf Benennung gespeicherter personenbezogener Daten vom 09.02.2012 voraus. “Zum Zeitpunkt der Anfrage wurde meine Mandantin noch überwacht. Offensichtlich sollte mit der Lüge vom 18.04.2012 die 6-jährige rechtswidrige Überwachung vertuscht werden”, so Rechtsanwalt Sven Adam. Er hatte im Auftrag der Journalistin die Anfrage verfasst und prüft für sie auch die Erhebung einer verwaltungsgerichtliche Klage gegen die falsche Auskunft. Es wird von nun an aber auch um die vollständige Rekonstruktion der gesammelten Daten gehen, um das Ausmaß erfassen und die Erhebung der Daten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Dies entfaltet hier besondere Relevanz, denn bei Journalisten handelt es sich um grundrechtlich verbriefte Berufsgeheimnisträger. “Wir erwarten die Offenlegung der Daten in einem für uns transparenten Verfahren. Denn dass sich der Verfassungsschutz offenbar zielorientiert selbst gerichtlicher und demokratischer Kontrolle entzieht, ist für eine demokratische Gesellschaft in jedweder Hinsicht inakzeptabel” so Adam weiter.
Es ist nicht das erste Mal, dass eine niedersächsische Sicherheitsbehörde die Sammlung von Daten über Journalisten nicht zugibt. Unter der Leitung des ehemaligen Vizepräsidenten des Nds. Verfassungsschutzes, Herrn Robert Kruse, hatte die Polizeidirektion Göttingen im Jahr 2011 dem Göttinger Hörfunkredakteur und ebenfalls Rechtsextremismusexperten Kai Budler zunächst mitgeteilt, dass über ihn keine Daten gespeichert seien. Später gab die Polizeiführung zu, dass dies nicht der “ganzen” Wahrheit entsprach. Gegen diese Vorgehensweise ist vor dem Verwaltungsgericht Göttingen bereits seit November 2011 die Klage unter dem Az.: 1 A 214/11 anhängig, die am 06.11.2013 verhandelt wird.
Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam zur Verfügung.